Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Faktum
16. Jahrhundert < lat. factum ›Tat, Geschehnis‹, in der ⇓ "S181" Rechtssprache auch ›Delikt‹, seit dem 18. Jahrhundert gewöhnlich ›einzelnes Ereignis, Gegebenheit, Tatsache‹; seit Ende des 18. Jahrhunderts auch deutsch flektiert: Genitiv Faktums neben Facti, Plural Fakten neben Facta; de factoin Wirklichkeit‹, 16. Jahrhundert juristisch als Gegensatz zu de iurenach dem Gesetz‹. Daneben
Fakt Mask. (19. Jahrhundert) ›TatsacheDer Fakt ist: Rabi hat ZORG an die Tafel geschrieben (A159 Heinar Kipphardt, Oppenheimer 2,7), beeinfußt von engl. fact.
Faktotum 16. Jahrhundert < neulat. factotum (fac totum ›mach alles!‹), ›für alles verwendbarer Diener, rechte Hand‹.
faktisch (Ende des 18. Jahrhunderts) ›tatsächlich, wirklichdas Hypothetische vom Factischen zu trennen (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Briefe 13,325,15).
Faktor 15. Jahrhundert < lat. factor,
1Geschäftsführer‹, so noch im 19. Jahrhundert allgemein, jetzt nur im Druckwesen; dazu 16. Jahrhundert FaktoreiHandelsniederlassung‹;
2 seit dem 18. Jahrhundert ⇓ "S130" mathematisch ›Vervielfältigungszahl‹, daraus
3 um 1800 übertragen bildungssprachlich ›maßgeblicher bewirkender UmstandMachtfaktor, Intelligenzfaktor.
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