Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
erwehren
ahd. irwerien, mhd. erwern.1 Zu "wehren"(1)(›verteidigen‹) gehört sich erwehren, vgl. Das die kinder Jsrael sich solten erwehren / wider den König (A180 Martin Luther, Judith 5,25); jetzt nur noch mit Genitiv, meist in Sätzen mit negativem Sinn: sich eines Angreifers, eines Verdachts, der Tränen (nicht) erwehren (können) usw.; oder mit zuund Infinitiv man kann sichnicht erwehren zu wünschen(Wieland; L109 Moriz Heyne); selten hängt ein Satz mit daß davon ab: sie konnte sich nicht erwehren, daß er nicht ihren Schuh küßte (mit pleonastischer Negation) (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften 20,130,24), vgl. jedoch die heute durchaus übliche Wendung ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß. Vereinzelt mit veränderter Konstruktion: erwehr' ich mir niemals auszurufen (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Werther 19,98,23.
2 Frühneuhochdeutsch stellt es sich auch zu "wehren"(2) (›verwehren, abwehren‹), vgl. das du mir heute erweret hast / das ich nicht wider Blut komen bin (mit pleonastischer Negation) (A180 Martin Luther, 1.Samuel 25,33). Dazu könnte man auch die zuletzt unter (1) aufgeführte Stelle ziehen, die aber doch nur auf sekundärer Umbildung beruhen wird.
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