Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
erübrigen
(1556; Otto, L239 PBB(H) 97,221) vgl. mhd. erübern;1 transitiv ›übrig lassen‹, ›einsparenübrigens werde wol zuweilen aus der armencasse etwas für das kind zu erübrigen sein (Arnim; L059 DWb), ein Stück Brot kann ich erübrigen (Remarque; L337 WdG);
2 intransitiv in Wendungen der Kanzleisprache: es erübrigt noch die Erledigung zweier Angelegenheiten (›bleibt noch zu tun‹). In neuerer Zeit reflexiv (unpersönlich) es erübrigt sich (›ist überflüssig‹): ich… vergaß von Zeit zu Zeit ihren Familiennamen, der sich ja auch bei einer Krankenschwester vollkommen erübrigt (A083 Günter Grass, Blechtrommel 597).
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