Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
erfüllen
ahd. irfullen, mhd. ervüllen,1.1 konkret ›ganz voll machen‹, häufig bei Luther, frühere Verwendungen (auch sich erfüllensatt essen‹ Weckherlin; L059 DWb) weiter als heute (da insbesondere ein Raum z. B. mit Duft oder Qualm erfüllt ist): wodurch eine… Lücke reichlich erfüllt (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Brief vom 21.12.28); erfüllt den Platz (Schiller); ein schwaches Bändchen, aber die Zahl würde doch erfüllt(Goethe, Briefe);
1.2 übertragen ›mit Geistlichem und Geistigem versehen‹, in der Bibel Du thust deine Hand auff / Vnd erfüllest alles was lebet mit wolgefallen (A180 Martin Luther, Psalm 145,16);
2 »der Zeit und dem Maße nach« (L004 Johann Christoph Adelung) ›voll machen‹, v. a. in der Bibel denn meine zeit ist noch nicht erfüllet (A180 Martin Luther, Johannes 7,8); da die zeit erfüllet war (A180 Martin Luther, Lukas 9,51); hierher auch: eine Weissagung erfüllen: Auff das erfüllet würde des Herrn wort (A180 Martin Luther, 1.Könige 2,27); dann auch bezogen auf den einzelnen
3ein bestimmtes Gefühl hervorrufenDas Elend anderer erfüllt den Menschenfreund mit Mitleiden (L004 Johann Christoph Adelung); Nun wer weiß was sie erfüllet! / Kennt ihr solcher Tiefe Grund? (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Divan 6,166); Einmal wöchentlich zogen Zigeuner in unseren Hof… von den Schrecken, mit denen sie mich erfüllten, wird noch die Rede sein (A034 Elias Canetti, Zunge 12);
4 bezogen auf eine übergeordnete Verbindlichkeit, Pflicht usw. ›gewähren‹, ›nachkommeneinen Wunsch, Befehl, eine Bitte, Forderung erfüllen, in dieser (schon althochdeutschen) Bedeutung heute sehr üblich und differenziert, z. B. den Produktionsplan vorfristig erfüllen (L337 WdG), eine historische Mission erfüllen(L337 WdG), juristisch den Tatbestand z. B. des Betrugs erfüllen (L323 2UWb);
Erfüllung (mhd. ervollunge, ervüllungen), nach erfüllen(3): sie findet Erfüllung in ihrem Beruf und nach erfüllen(4), hierher
in Erfüllung gehenWirklichkeit werden‹, Wünsche, Träume gehen (nicht) in Erfüllung.
Erfüllungsgehilfe (1936; L060 2DWb) ⇓ "S181" juristisch ›jmd. , der im Auftrag eines andern für einen Dritten eine Leistung erbringt‹, dann übertragen und abwertend v. a. in der Politik.
Erfüllungsort (1869; L060 2DWb) juristisch »Ort, wo eine Leistung, Zahlung vertrags- oder gesetzmäßig zu erfüllen ist« (L109 Moriz Heyne).
Erfüllungspolitik (1923; L060 2DWb) herabsetzende Bezeichnung im ⇓ "S145" Nationalsozialismus für die Politik Weimarer Regierungen, die Versailler Vertragsbestimmungen zu erfüllen.
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