Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
entschließen
ahd. intsliozan, mhd. entsliezen, in ursprünglicher Bedeutung ›aufschließen‹. Vom 16. Jahrhundert bis 18. Jahrhundert auch übertragen ›schließen‹ oder ›beschließen‹ (L320 Trübner). Gewöhnlich sich entschließen wie sich "entscheiden", zuerst in frühneuhochdeutscher Kanzleisprache (L320 Trübner), dazuentschlossen adjektivisch ›mit festem Vorsatz‹ (1581 Fischart; L060 2DWb) mit
Entschlossenheit (1669; L060 2DWb). Weiterhin
EntschlußBeschluß, Entscheidung‹ (1524; L060 2DWb) und Entschließung (14. Jahrhundert), dies jetzt nur noch im rechtlichen und politischen Zusammenhang.
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