Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
entscheiden
früher auch ›absondern, unterscheiden‹ bis ins 18. Jahrhundert: Ich werde wohl noch einen Hund von der Katze zu entscheiden wissen (1774 Hafner; L320 Trübner). Schon mittelhochdeutsch ist es aber auch Rechtsausdruck ›einen schiedsrichterlichen Spruch tun‹. Daher die bis heute allgemeine Bedeutung ›festlegen, bestimmen‹: alle wichtigen Fragen hat bis jetzt immer nur ihr Mann entschieden (J.A006 Jurek Becker, Lügner 48). Entweder steht als Objekt eine Sache, bei der eine Ungewißheit, ein Zweifel zu beseitigen ist, oder das Reflexivpronomen. Dem entspricht ein zweifacher Gebrauch des Partizipsentschieden: die Sache ist entschieden gegenüber daß hier ein Mann vor einem Tribunal steht, weil er entschiedene Ansichten entschieden vertreten hat (A159 Heinar Kipphardt, Oppenheimer 202). Nur in der letzteren Anwendung ist es adjektivisch, und dazu stellt sich Entschiedenheit (um 1800 Goethe). Adverbial erst in neuerer Zeit (doch schon bei Goethe): welche senkrecht den letzten Wasserspiegel entschieden begränzten (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften 20,31,2); wobei ich mich durch den Hinweis auf manchen feineren grammatischen Zweifelsfall,… entschieden nützlich machen konnte (Th.A183 Thomas Mann, Lotte 72). Verschieden davon, aus dem Substantiv "Scheide" gebildet, ist ein von A075 Johann Wolfgang von Goethe gewagtes entscheiden: um die Achse gedrängt entscheidet der bergende Kelch sich (›hört auf, eine Scheide zu bilden‹) (Die Metamorphose der Pflanzen 43). Zum transitiven Verb
Entscheid ›verbindliche Entscheidung, Anordnung‹ (frühnhd.) und
Entscheidung (14. Jahrhundert; L046 DRWb2,1591ff.) ›Anordnung, Festlegung, Entschluß‹: Der Abwurf der Atombombe auf Hiroshima, das war eine politische Entscheidung, nicht meine (A159 Heinar Kipphardt, Oppenheimer 202).
früher auch ›absondern, unterscheiden‹ bis ins 18. Jahrhundert: Ich werde wohl noch einen Hund von der Katze zu entscheiden wissen (1774 Hafner; L320 Trübner). Schon mittelhochdeutsch ist es aber auch Rechtsausdruck ›einen schiedsrichterlichen Spruch tun‹. Daher die bis heute allgemeine Bedeutung ›festlegen, bestimmen‹: alle wichtigen Fragen hat bis jetzt immer nur ihr Mann entschieden (J.A006 Jurek Becker, Lügner 48). Entweder steht als Objekt eine Sache, bei der eine Ungewißheit, ein Zweifel zu beseitigen ist, oder das Reflexivpronomen. Dem entspricht ein zweifacher Gebrauch des Partizipsentschieden: die Sache ist entschieden gegenüber daß hier ein Mann vor einem Tribunal steht, weil er entschiedene Ansichten entschieden vertreten hat (A159 Heinar Kipphardt, Oppenheimer 202). Nur in der letzteren Anwendung ist es adjektivisch, und dazu stellt sich Entschiedenheit (um 1800 Goethe). Adverbial erst in neuerer Zeit (doch schon bei Goethe): welche senkrecht den letzten Wasserspiegel entschieden begränzten (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften 20,31,2); wobei ich mich durch den Hinweis auf manchen feineren grammatischen Zweifelsfall,… entschieden nützlich machen konnte (Th.A183 Thomas Mann, Lotte 72). Verschieden davon, aus dem Substantiv "Scheide" gebildet, ist ein von A075 Johann Wolfgang von Goethe gewagtes entscheiden: um die Achse gedrängt entscheidet der bergende Kelch sich (›hört auf, eine Scheide zu bilden‹) (Die Metamorphose der Pflanzen 43). Zum transitiven Verb
Entscheid ›verbindliche Entscheidung, Anordnung‹ (frühnhd.) und
Entscheidung (14. Jahrhundert; L046 DRWb2,1591ff.) ›Anordnung, Festlegung, Entschluß‹: Der Abwurf der Atombombe auf Hiroshima, das war eine politische Entscheidung, nicht meine (A159 Heinar Kipphardt, Oppenheimer 202).