Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
entleiben
mhd. entliben, zu ↑ "Leib" in der Bedeutung ›Leben‹; in der ⇓ "S181" Rechtssprache früher auch ›hinrichten‹ (L046 DRWb 2,1576); heute nur noch gehoben und ⇓ "S064" verhüllend: sich entleiben ›Selbstmord begehen‹ (L097 GWb).
mhd. entliben, zu ↑ "Leib" in der Bedeutung ›Leben‹; in der ⇓ "S181" Rechtssprache früher auch ›hinrichten‹ (L046 DRWb 2,1576); heute nur noch gehoben und ⇓ "S064" verhüllend: sich entleiben ›Selbstmord begehen‹ (L097 GWb).