Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
enteignen
übernimmt L033 Joachim Heinrich Campe 1807 als Lehnübersetzung von expropriieren von K.T.Heinze, nachdem sein eigener Übersetzungsversuch enteigentumen (L031 Joachim Heinrich Campe Erg.1801) von ihm selbst als zu »schwerfällig« eingestuft worden war. Vorher in der friesischen und mittelniederländischen Rechtssprache (L046 DRWb2,1545), später im ⇓ "S145" Nationalsozialismus unter dem Deckwort arisieren (↑ "Arier") (L021 Karl-Heinz Brackmann/ L021 Renate Birkenhauer) und in der ⇓ "S045" DDR: »jmdm. auf gesetzlicher Grundlage Eigentum entziehen« (L337 WdG). DazuEnteignung (L033 Joachim Heinrich Campe 1807).
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