Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
einwilligen
(1487; L060 2DWb), Präfixbildung zu schon bei Luther vorhandenem synonymen in etwas willigen, mhd. willigen ›willig machen, zu Willen sein‹ (L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt) bzw. zu mhd. ein-willec ›einen Willen habend‹ (um 1300);1 intransitiv, erweitert mit Präposition in, ›sich mit etwas einverstanden erklären‹, ›seine Zustimmung zu etwas geben‹: In eine Taht einwilligen (L308 Kaspar Stieler 1691 s. v. Willigen); in eines Begehren/ Bitte einwilligen(L169 Matthias Kramer 1702); Einwilligen etwas zu verkaufen (L305 Christoph Ernst Steinbach 1734); in eine Sache einwilligen (ebenda); Nach vielen Streitigkeiten willigten sie endlich ein (L004 Johann Christoph Adelung); frühneuhochdeutsch zuweilen mit Bezug auf Personen: In einen Schiedsmann einwilligen (L308 Kaspar Stieler 1691, s. v. Willigen); im 17./ 18. Jahrhundert auch mit Angabe des Adressaten im Dativ: der… willigt deinem willen ein (Opitz; L059 DWb); willige ihm nicht ein (L305 Christoph Ernst Steinbach 1734);
2 transitiv, ›zugeben, zugestehen‹, veraltet: er williget das ein (L305 Christoph Ernst Steinbach 1734); ich würde entweder dieses wenige wissen, oder wenn man es nicht einwilligte, zufrieden sein, gar nichts zu wissen (I.Kant; L059 DWb); schon bei L200 Josua Maaler (1561) das Substantiv Einwillig(e); ↑ "willig" sowie älteres ↑ "bewilligen";
Einwilligung ›Zustimmung, Einverständnis‹: denen Anfechtungen des Fleisches… ohne Einwilligung widerstehen… sie uberwinden (L169 Matthias Kramer 1702); Es ist mit ihrer aller Einwilligung geschehen (L004 Johann Christoph Adelung); Schon bei der Einwilligung zur Heirat war… der Fall vorausgesehen… worden, daß die jungen Leute nach Schwanau kommen sollten (G.A155 Gottfried Keller, Seldwyla 8,336); zumeist in Wendungen wie seine einwilligung geben, ertheilen, verweigern, vorenthalten (L059 DWb).
(1487; L060 2DWb), Präfixbildung zu schon bei Luther vorhandenem synonymen in etwas willigen, mhd. willigen ›willig machen, zu Willen sein‹ (L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt) bzw. zu mhd. ein-willec ›einen Willen habend‹ (um 1300);1 intransitiv, erweitert mit Präposition in, ›sich mit etwas einverstanden erklären‹, ›seine Zustimmung zu etwas geben‹: In eine Taht einwilligen (L308 Kaspar Stieler 1691 s. v. Willigen); in eines Begehren/ Bitte einwilligen(L169 Matthias Kramer 1702); Einwilligen etwas zu verkaufen (L305 Christoph Ernst Steinbach 1734); in eine Sache einwilligen (ebenda); Nach vielen Streitigkeiten willigten sie endlich ein (L004 Johann Christoph Adelung); frühneuhochdeutsch zuweilen mit Bezug auf Personen: In einen Schiedsmann einwilligen (L308 Kaspar Stieler 1691, s. v. Willigen); im 17./ 18. Jahrhundert auch mit Angabe des Adressaten im Dativ: der… willigt deinem willen ein (Opitz; L059 DWb); willige ihm nicht ein (L305 Christoph Ernst Steinbach 1734);
2 transitiv, ›zugeben, zugestehen‹, veraltet: er williget das ein (L305 Christoph Ernst Steinbach 1734); ich würde entweder dieses wenige wissen, oder wenn man es nicht einwilligte, zufrieden sein, gar nichts zu wissen (I.Kant; L059 DWb); schon bei L200 Josua Maaler (1561) das Substantiv Einwillig(e); ↑ "willig" sowie älteres ↑ "bewilligen";
Einwilligung ›Zustimmung, Einverständnis‹: denen Anfechtungen des Fleisches… ohne Einwilligung widerstehen… sie uberwinden (L169 Matthias Kramer 1702); Es ist mit ihrer aller Einwilligung geschehen (L004 Johann Christoph Adelung); Schon bei der Einwilligung zur Heirat war… der Fall vorausgesehen… worden, daß die jungen Leute nach Schwanau kommen sollten (G.A155 Gottfried Keller, Seldwyla 8,336); zumeist in Wendungen wie seine einwilligung geben, ertheilen, verweigern, vorenthalten (L059 DWb).