Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Einstand
(vgl. spätmhd. instant; W.L244 Wolfgang Pfeifer) seit dem 17. Jahrhundert auch (ursprünglich ⇓ "S163" oberdeutsch) ›Eintritt in einen Dienst‹, auch ›Abgabe, die man beim Eintritt in ein neues Verhältnis zahlt‹, ›Gelage bei solcher Gelegenheit‹ (L046 DRWb); im weiteren Sinne noch öfter bei Goethe: wie man denn, wenn man den Ort verändert und in neue Verhältnisse tritt, immer Einstand geben muß(wie unser Lehrgeld zahlen) (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Dichtung und Wahrheit 27,55,10);einstehen (mhd. ) seit dem 15. Jahrhundert ›(in ein Amt, einen Dienst) eintreten‹; seit dem 19. Jahrhundert meist für jmdn. / etwas einstehenBürgschaft oder Gewähr leisten‹ (14. Jahrhundert), ungewöhnlich mit Dativ: mir hat's Eu'r Ohm vertraut, ich steh ihm ein (Grillparzer). Nicht mehr üblich ›bevorstehen‹: die einstehende Geburt Homers zu feiern (Goethe), wohl nach lat. instare. Vom Einstand der Waage: Auf des Glückes großer Wage / Steht die Zunge selten einneigt sich nach keiner Seite‹ (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Ein andres; I,1,131).
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