Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
einsprechen
(mhd. ) beruhigend auf einen Menschen einsprechen wie ↑ "einreden" (1727 Aler; L320 Trübner), früher Einem ein Muth einsprechen (L105 Georg Henisch). Unüblich geworden im Sinne von ›sich verwenden‹ obgleich geistreiche Köpfe für sie einsprachen (Goethe), auch in dem von ›dreinreden‹ daß der Mann dem König und dem Feldherrn unverschämt einsprechen darf(Herder). Zu bei jmdm. einsprechen ›einkehren‹ ist ↑ "vorsprechen" zu vergleichen. Wenn er auf dem Wege zum Speisesaal oder von einem Spaziergange heimkehrend bei ihr einsprach (Th.A183 Thomas Mann, Zauberberg 441). Zu einsprechen ›widersprechen, einwenden‹Einspruch ›Einwurf, Widerrede‹ (Luther; L320 Trübner) und schon um 1450 formell ⇓ "S181" ›gerichtlicher Widerspruch‹ Herr Vorsitzender, ich erhebe Einspruch gegen diese Frage, die für die Untersuchung unerheblich ist (A159 Heinar Kipphardt, Oppenheimer 210). Frühneuhochdeutsch auch ›Mitspracherecht‹ (1547; L239 PBB(H) 97,220).
(mhd. ) beruhigend auf einen Menschen einsprechen wie ↑ "einreden" (1727 Aler; L320 Trübner), früher Einem ein Muth einsprechen (L105 Georg Henisch). Unüblich geworden im Sinne von ›sich verwenden‹ obgleich geistreiche Köpfe für sie einsprachen (Goethe), auch in dem von ›dreinreden‹ daß der Mann dem König und dem Feldherrn unverschämt einsprechen darf(Herder). Zu bei jmdm. einsprechen ›einkehren‹ ist ↑ "vorsprechen" zu vergleichen. Wenn er auf dem Wege zum Speisesaal oder von einem Spaziergange heimkehrend bei ihr einsprach (Th.A183 Thomas Mann, Zauberberg 441). Zu einsprechen ›widersprechen, einwenden‹Einspruch ›Einwurf, Widerrede‹ (Luther; L320 Trübner) und schon um 1450 formell ⇓ "S181" ›gerichtlicher Widerspruch‹ Herr Vorsitzender, ich erhebe Einspruch gegen diese Frage, die für die Untersuchung unerheblich ist (A159 Heinar Kipphardt, Oppenheimer 210). Frühneuhochdeutsch auch ›Mitspracherecht‹ (1547; L239 PBB(H) 97,220).