Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Ehe
mhd. e, selten ewe, ahd. ewa, verwandt "echt", "ewig"; ein westgermanisches Rechtswort (noch mittelengl. e), das nur im Deutschen erhalten bleibt. Aus der frühneuhochdeutschen Schreibung ee entwickelt sich (zuerst mitteldeutsch) die heutige Schreibung, die im 17. Jahrhundert schon herrscht; das -h-ist ursprünglich wohl Hiatfüller.1Gesetz, rechtliche Ordnung, Vertrag‹ ist die bis ins 15. Jahrhundert dominierende Bedeutung.
2"S029" Die verengte, neuhochdeutsche Bedeutung ›gesetzliche Verbindung zwischen Mann und Frau‹ erscheint seit dem 12. Jahrhundert, in unterschiedlicher Akzentuierung: als Institution, Stand, Vertrag, Sakrament usw. (vgl. L046 DRWb 2,1206ff.); eine Ehe schließen, eingehen, führen, brechen, scheiden;
wilde EheKonkubinat‹ (1771 Hermes; L060 2DWb); gemischte Ehe (von Partnern verschiedener Konfession) 1831 (L060 2DWb), dann auch Mischehe »welche zwei personen verschiedener confession, nationalität oder rasse eingehen« (L059 DWb1885). Weitere Zusammensetzungen etwa Einehe, Vielehe, Scheinehe.
ehebrechen mhd. ebrechen; So sprach mir ein Weib: »wohl brach ich die Ehe, aber zuerst brach die Ehe mich!« (A200 Friedrich Nietzsche, Zarathustra 264); mittelhochdeutsch auch schon Ehebrecher, Ehebrecherin.
Ehebruch mhd. ebruch: Es war nicht einfach »Ehebruch«, sondern… was ihr Mann… andauernd zu tun pflegte (A259 Klaus Theweleit, Könige I,1022).
Ehefrau mhd. evrouwe, ›Gattin‹ (s. unten Ehemann), auch allgemeiner ›verheiratete Frau‹; daneben Eheweib (mhd. ), seit dem 19. Jahrhundert nur noch altertümelnd oder scherzhaft.
Ehegatte (Anfang des 15. Jahrhunderts; L060 2DWb) früher auch Femininum ›EhefrauL239 PBB(H) (97,219), eher gehoben, verwaltungssprachlich, seit Mitte des 18. Jahrhunderts wie ↑ "Gatte" auf den Ehemann beschränkt (im Plural selten Ehegatten, dafür Eheleute), was dann wiederum die ⇓ "S140" movierte Form Ehegattin (1651 Zesen; L060 2DWb) hervorrief;
Ehegemahl (15. Jahrhundert) früher wie ↑ "Gemahl" auf beide Geschlechter beziehbar, daher dazu verdeutlichend Ehegemahlin (um 1600);
Ehegespons (16. Jahrhundert) zu mhd. gesponse, gespanseBraut‹ bzw. ›Bräutigam‹, auf den weiblichen und männlichen Partner bezogen, im 18. Jahrhundert wiederbelebt (1777; L178 Werner Kuhberg), doch in seinem Gebrauch auf historisierende und humoristische Sprache beschränkt geblieben. ↑ "Verwandtschaft".
Ehehygiene (L201 Lutz Mackensen 1952) »Gesundheitsregeln für Eheleute« (L201 Lutz Mackensen 1952), meist ⇓ "S064" Hüllwort für »Empfängnisverhütung« (L322 UWb), heute veraltet.
Ehekrachumgangssprachlich ›Streit unter Eheleuten‹ (1966 Zuckmayer; L060 2DWb), ("Krach" ↑ "krachen");
Ehekrise 1931 (ebenda);
Eheleute mhd. eliute, zunächst ›Verheiratete überhaupt‹, dann gewöhnlich ›ein Ehepaar‹;
Ehemann mhd. eman, ›Gatte‹, ›verheirateter Mann‹; besonders im 18. Jahrhundert auch Eheherr als der rechtlich dominierende Partner (Ehherr A075 Johann Wolfgang von Goethe, Faust I,3034). ⇓ "S218" ↑ "Verwandtschaft".
Ehescheidung (1489; L060 2DWb);
Ehestand 1485 ostdeutsch (L060 2DWb).
ehelich (ahd. ) in der an Ehe(2) angelehnten Bedeutung seit mittelhochdeutscher Zeit, seitdem auch speziell ›legitim‹ (eheliche Kinder) und Gegensatz unehelichillegitim‹; dazu
ehelichen transitiv ›heiraten‹ (1428; L060 2DWb), reflexiv sich ehelichen (1421), älter intransitiv (2. Hälfte des 14. Jahrhunderts).
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