Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
dienen
ahd. dionon, west- und nordgermanisches schwaches Verb, abgeleitet aus einem (althochdeutsch nicht belegten) Substantiv, got. þius ›Diener‹, auch ›Gefolgsmann‹, vgl. "Demut". Mit Dativ der Person: Jr künd nicht Gott dienen / vnd dem Mammon (A180 Martin Luther, Matthäus 6,24). Eine Spezialisierung ist dienenauf das Soldatenverhältnis bezogen. Häufig mit Ausscheidung eines Teils der Hauptbedeutung, dann ›behilflich, nützlich sein‹: jmdm. mit etwas dienen, damit ist mir nicht gedient; dann auch mit nicht-persönlichem Subjekt: wir wissen, daß denen, die Gott lieben, alle Dinge zum besten dienen (Luther); das dient zu nichts. An diese Verwendung schließt sich der Gebrauch des Adjektivsdienlich (16. Jahrhundert) an: dienlichen Gebrauch (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Brief vom 16.12.25. Heute meist in den Zusammensetzungen zweckdienlich (19. Jahrhundert), sachdienlich. In gleichem Sinn früher diensam, wohl zunächst Kanzleiwort, aber auch sonst im 18. Jahrhundert üblich: A075 Johann Wolfgang von Goethe noch Brief vom 13.4.22.
Diener mhd. dienære,
1 teils in allgemeinem Sinn, teils als Amts- und Stellungsbezeichnung; so auch in Zusammensetzungen (Amtsdiener, Gemeindediener, Staatsdiener, Ladendiener, Kammerdiener usw. – Götzendiener). Höflichkeitsformeln früher Ihr Diener, Gehorsamer Diener, auch ironisch abweisend gebraucht.
2 ›Verbeugung‹ (L169 Matthias Kramer 1700), dazu
dienern (1876 Raabe; L060 2DWb): er dienerte, Chef zu werden (A165 Wolfgang Koeppen, Jugend 115).
Dienerschaft bei Goethe vereinzelt ›Verhältnis eines Dieners‹, sonst ⇓ "S113" Personenkollektivum.
Dienst ahd. dionost, mhd. dienest, der Verwendung von dienen entsprechend. Im Plural jmdm. zu Diensten stehen (1659; L060 2DWb). Ein besonders zu bemerkender Gebrauch ist Dienst für die pflichtmäßige Ausübung der Tätigkeit eines Beamten oder Soldaten: Dienst haben, tun, im Dienst, Nachtdienst (L269 Daniel Sanders/ L269 J. Ernst Wülfing), außer Diensten, Dienstvorschrift usw., auch für eine spezielle Einrichtung, z. B. Paketdienst, Bundesnachrichtendienst (kurz BND). Die Redensart jmdm. auf den Dienst passen (früher auch warten) bedeutete ursprünglich ›jmdm. zu Diensten stehen‹, hat dann aber den Sinn angenommen ›jmds. Handlungen scharf beobachten und eventuell dagegen einschreiten‹ (J. L.L078 Johann Leonhard Frisch 1741). Auch in der metonymischen Bedeutung ›Dienst leistende Person, Dienstbote‹, noch besonders in der Schweiz, aber auch in norddeutschen Gegenden; vgl. Dienstenwein (1781 Pestalozzi; L060 2DWb).
Dienstalter ›die im Dienst (besonders Staatsdienst) verbrachten Jahre‹ (1794; L060 2DWb).
Dienstleistung (1592; L060 2DWb) seit dem 19. Jahrhundert volkswirtschaftlich ›Arbeitsleistung, die dem Verbraucher direkt (nicht in Form von Sachgütern) dient‹, dazu seit 1950/ 60 Zusammensetzungen wie Dienstleistungsbetrieb, Dienstleistungsberuf, Dienstleistungsgewerbe.
Dienstmädchen 1774 A075 Johann Wolfgang von Goethe, Werther 19,11,11.
Dienstmann
1 ahd. dionostman, mhd. dienestman, übersetzt mittellat. ministerialis und bezeichnet im Mittelalter Dienstleute verschiedenen Ranges; vgl. L046 DRWb.
2 Seit etwa 1850 üblich gewordene Bezeichnung von Leuten, die berufsmäßig auf der Straße zur Übernahme von Besorgungen, besonders zum Gepäcktransport, bereitstehen.
Dienstwagen ›Auto für Dienstfahrten‹ (1920 Tucholsky; L060 2DWb).
Dienstweg ›der bei dienstlichen Angelegenheiten einzuhaltende Weg der Instanzen‹ (1820/ 21; L060 2DWb).
dienstbar mhd. dienestbære; umgangssprachlich dienstbare Geister ›Dienstboten‹ 19. Jahrhundert nach Hebräer 1,14.
dienstlich (mhd. dienestlich) zunächst ›dienstbereit, tauglich‹ (veraltet), seit Anfang des 19. Jahrhunderts ›offiziell‹.
Diener mhd. dienære,
1 teils in allgemeinem Sinn, teils als Amts- und Stellungsbezeichnung; so auch in Zusammensetzungen (Amtsdiener, Gemeindediener, Staatsdiener, Ladendiener, Kammerdiener usw. – Götzendiener). Höflichkeitsformeln früher Ihr Diener, Gehorsamer Diener, auch ironisch abweisend gebraucht.
2 ›Verbeugung‹ (L169 Matthias Kramer 1700), dazu
dienern (1876 Raabe; L060 2DWb): er dienerte, Chef zu werden (A165 Wolfgang Koeppen, Jugend 115).
Dienerschaft bei Goethe vereinzelt ›Verhältnis eines Dieners‹, sonst ⇓ "S113" Personenkollektivum.
Dienst ahd. dionost, mhd. dienest, der Verwendung von dienen entsprechend. Im Plural jmdm. zu Diensten stehen (1659; L060 2DWb). Ein besonders zu bemerkender Gebrauch ist Dienst für die pflichtmäßige Ausübung der Tätigkeit eines Beamten oder Soldaten: Dienst haben, tun, im Dienst, Nachtdienst (L269 Daniel Sanders/ L269 J. Ernst Wülfing), außer Diensten, Dienstvorschrift usw., auch für eine spezielle Einrichtung, z. B. Paketdienst, Bundesnachrichtendienst (kurz BND). Die Redensart jmdm. auf den Dienst passen (früher auch warten) bedeutete ursprünglich ›jmdm. zu Diensten stehen‹, hat dann aber den Sinn angenommen ›jmds. Handlungen scharf beobachten und eventuell dagegen einschreiten‹ (J. L.L078 Johann Leonhard Frisch 1741). Auch in der metonymischen Bedeutung ›Dienst leistende Person, Dienstbote‹, noch besonders in der Schweiz, aber auch in norddeutschen Gegenden; vgl. Dienstenwein (1781 Pestalozzi; L060 2DWb).
Dienstalter ›die im Dienst (besonders Staatsdienst) verbrachten Jahre‹ (1794; L060 2DWb).
Dienstleistung (1592; L060 2DWb) seit dem 19. Jahrhundert volkswirtschaftlich ›Arbeitsleistung, die dem Verbraucher direkt (nicht in Form von Sachgütern) dient‹, dazu seit 1950/ 60 Zusammensetzungen wie Dienstleistungsbetrieb, Dienstleistungsberuf, Dienstleistungsgewerbe.
Dienstmädchen 1774 A075 Johann Wolfgang von Goethe, Werther 19,11,11.
Dienstmann
1 ahd. dionostman, mhd. dienestman, übersetzt mittellat. ministerialis und bezeichnet im Mittelalter Dienstleute verschiedenen Ranges; vgl. L046 DRWb.
2 Seit etwa 1850 üblich gewordene Bezeichnung von Leuten, die berufsmäßig auf der Straße zur Übernahme von Besorgungen, besonders zum Gepäcktransport, bereitstehen.
Dienstwagen ›Auto für Dienstfahrten‹ (1920 Tucholsky; L060 2DWb).
Dienstweg ›der bei dienstlichen Angelegenheiten einzuhaltende Weg der Instanzen‹ (1820/ 21; L060 2DWb).
dienstbar mhd. dienestbære; umgangssprachlich dienstbare Geister ›Dienstboten‹ 19. Jahrhundert nach Hebräer 1,14.
dienstlich (mhd. dienestlich) zunächst ›dienstbereit, tauglich‹ (veraltet), seit Anfang des 19. Jahrhunderts ›offiziell‹.