Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
denunzieren
(1510; L081 FWb) < lat. denuntiare ›melden‹,1.1"S181" rechtssprachlich ›(einen Täter, eine Straftat) anzeigen‹, in neutralem Sinn heute veraltet;
1.2 im 19. Jahrhundert wird der pejorative Sinn ›aus niedrigen (z. B. opportunistischen) Motiven jmdn. (auch fälschlich) anzeigen‹ vorherrschend: das lang Ersehnte Ende der Menschen- und Weltvernichtung, Ende der Sorge vor denunzierenden Nachbarn war gekommen (Heuss; L030 Brisante Wörter 123). Entsprechend die Entwicklung von
Denunziation (1522; L060 2DWb) und
Denunziant (1542; L060 2DWb) Das Brandmal des feigen Denunziantenthums (L264 Daniel Sanders 1871).
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