Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Buße
ahd. buoza, mhd. buoze, altgermanisch, verwandt mit "baß", ↑ "besser", also1 ursprünglich ›Besserung‹. Im Mittelhochdeutschen hat die Nebenform buoz noch den Sinn ›Abhilfe gegen etwas‹. Sonst ist die Bedeutung wie jetzt beschränkt auf den
1.1 rechtlichen Sinn ›Schadenersatz‹ (vor allem süddeutsch: Geldbuße für norddt. "Geldstrafe") und den daraus entwickelten
1.2"S110" religiös-sittlichen, ⇓ "S024" der sich aus der Übersetzung der christlichen poenitentia durch ahd. buoza ergab: thu busse in staub vnd asschen (A180 Martin Luther, Hiob 42,6). Zur Wort- und Bedeutungsgeschichte ausführlich J.Weisweiler, Buße,1930. Neben der rechtlichen und religiösen Bedeutung erhält sich die allgemeinere länger in
büßen ahd. buozen, mhd. büezen, noch jetzt ⇓ "S195" schweizerisch ›ausbessern‹, ›flicken‹; so auch bei Luther: daß sie die Lücken angefangen hatten zu büßen, daher süddt. Schuhbüßer, Altbüßer (dazu der alemannische ⇓ "S067" Familienname Albiez < alt-büezeFlickschuster‹), allgemein übertragen ↑ "Lückenbüßer" ›wer eine Lücke ausfüllt‹; mhd. ein dinc büezenAbhilfe von etwas verschaffen‹, noch A222 Friedrich Schiller seine Lust büßensein Verlangen stillen‹ (Tell 1,2); entsprechend Luther daß die Philister sich gerochen haben und den alten Haß gebüßet nach allem ihren Willen. Allgemein ›Strafe erleiden‹: weiter die endlose Schuld des Lebens zu büßen war mir bestimmt(Hesse; L337 WdG); dabei drückt der Akkusativ das Vergehen aus, selten die Person, die mit Strafe belegt wird, so noch mehrmals bei Schiller: der Landenberger büßte seinen Sohn um kleinen Fehlers willen. ↑ "Einbuße".
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