Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
beweisen
mhd. bewisen, schwaches Verb und mit anderer Konstruktion, so auch noch frühneuhochdeutsch, ↑ "weisen"; Übergang zur starken Flexion (vgl. "preisen") seit dem 16. Jahrhundert (L200 Josua Maaler). Heute v. a.1durch Zeugnisse, Gründe usw. dartun‹: Beweisen fällt ihm schwer; er hält grosse Stücke darauf, dass man ihm glaubt (A200 Friedrich Nietzsche, Zarathustra 229); auch mit sachlichem Subjekt: das beweist nichts.
2in Handlungen zeigen‹, jetzt nur noch in bestimmten Wendungen: Mut, Treue, Fähigkeiten u.dgl. beweisen; veraltet mit Dativ wie "erweisen": Ihr habt dem Hut nicht Reverenz bewiesen(Schiller), allen diesen Leuten habe ich Unrecht bewiesen(Iffland); reflexiv: sich gütig, freundlich, als einen Ehrenmann beweisen, ihr habt euch bewiesen [Original: beweist] in allen Stücken, daß ihr rein seid an der Tat (Luther); so jetzt veraltet, aber sich etwas beweisen im Gegensatz zu sich etwas vormachen. ⇓ "S183" Rückbildung
Beweis in der ⇓ "S181" Rechtssprache des 15. Jahrhunderts (L046 DRWb2,268), dann bei J.Fischart, wofür früher Beweisung; auch synonymes Beweistum war bis ins 19. Jahrhundert üblich; in der Rhetorik wie ↑ "Argument"; neu das Funktionsverbgefüge unter Beweis stellenbeweisen‹.
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