Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
bewähren
ahd. biwaren, mhd. bewæren,1 (veraltet) ›als wahr, zuverlässig erweisen‹: wer will bewähren, daß meine Rede nichts sei (Luther), die strengste Rechtsform sollte meine Unschuld vor aller Welt bewähren (Schiller);
2 seit dem 18. Jahrhundert reflexiv ›sich als tauglich erweisen‹: das empfohlne mittel wollte sich nicht bewähren (L059 DWb); zu bewähren(2)
bewährterprobt, zuverlässig‹: eine bewährte Freundschaft (L004 Johann Christoph Adelung), mein architekt… ist ein bewährter mann (Wieland; L059 DWb).
Bewährung (Luther) jetzt auch speziell ⇓ "S181" Rechtsausdruck (vgl. L218 Muret/ Sanders), wie Bewährungsfrist »Probezeit bei bedingtem Straferlaß« (L320 Trübner), (eine Strafe) zur/ auf Bewährung (aussetzen).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: bewähren