Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
besitzen
ahd. bisizzan, mhd. besitzen;1 neuhochdeutsch selten im ursprünglichen Sinn: und findet dann von einem Müßiggänger den Schatten breit besessen (Goethe), auch noch in Wendungen wie sie besaß den Thron (Lessing), der den Stuhl [zu Rom] noch kein Jahr besaß (Lessing); eine Spezialisierung liegt vor in übertragen ›beherrschen‹ so lang die Rache meinen Geist besaß (Goethe); ein böser Geist besitzt ihn (↑ "besessen");
2 frühneuhochdeutsch etwas besitzen ›zum Bewohnen nehmen‹, dann ›bewohnen‹: hebt an einzunehmen und zu besitzen das Land (Luther) (häufig bei ihm), von hier aus weiterentwickelt zur jetzigen Hauptbedeutung ›zu eigen haben‹ (wie in lat. possidere), in neuerer Zeit nicht mehr bloß von Grund und Boden: Vieh, Geld, Vermögen, dann auch eine gute Gesundheit, Talente, Erfahrung usw. besitzen; substantivisch die Besitzenden im ⇓ "S129" Marxismus: Klassengegensätze von Besitzenden und Besitzlosen, Kapitalisten und Lohnarbeitern (Engels; L337 WdG); geflügeltes Wort: Was du ererbt von deinen Vätern hast / Erwirb es um es zu besitzen (⇓ "S074" A075 Johann Wolfgang von Goethe, Faust I,683);
3 im 18. Jahrhundert sich besitzen (nach franz. se posséder) ›sich in der Gewalt haben, beherrschen‹: hier galt's, sich zu besitzen (Wieland), niemand besaß sich mehr als diese Frau, und diese Selbstbeherrschung… (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften 20,121,11).
Besitz (16. Jahrhundert) zu besitzen im gewöhnlichen Sinn (älter Besitzung);
1 ›Eigentum‹, in festen Verbindungen: in Besitz setzen, Besitz nehmen, ergreifen (alle L004 Johann Christoph Adelung); im Besitz sein im 18. Jahrhundert ›in der Lage, imstande sein‹: der Sängerin, die schon im Besitz zu gefallen war (Wieland); vgl. auch so setzte er sich in den Besitz, den übrigen ihre Rolle zuzuteilen (Schiller);
2 ›was man besitzt‹, wie Besitztum: Besitz eines Hauses (L004 Johann Christoph Adelung), geistiger Besitz (L059 DWb). Vgl. J.Grimm, Das Wort des Besitzes. Eine linguistische Abhandlung, 1850.
ahd. bisizzan, mhd. besitzen;1 neuhochdeutsch selten im ursprünglichen Sinn: und findet dann von einem Müßiggänger den Schatten breit besessen (Goethe), auch noch in Wendungen wie sie besaß den Thron (Lessing), der den Stuhl [zu Rom] noch kein Jahr besaß (Lessing); eine Spezialisierung liegt vor in übertragen ›beherrschen‹ so lang die Rache meinen Geist besaß (Goethe); ein böser Geist besitzt ihn (↑ "besessen");
2 frühneuhochdeutsch etwas besitzen ›zum Bewohnen nehmen‹, dann ›bewohnen‹: hebt an einzunehmen und zu besitzen das Land (Luther) (häufig bei ihm), von hier aus weiterentwickelt zur jetzigen Hauptbedeutung ›zu eigen haben‹ (wie in lat. possidere), in neuerer Zeit nicht mehr bloß von Grund und Boden: Vieh, Geld, Vermögen, dann auch eine gute Gesundheit, Talente, Erfahrung usw. besitzen; substantivisch die Besitzenden im ⇓ "S129" Marxismus: Klassengegensätze von Besitzenden und Besitzlosen, Kapitalisten und Lohnarbeitern (Engels; L337 WdG); geflügeltes Wort: Was du ererbt von deinen Vätern hast / Erwirb es um es zu besitzen (⇓ "S074" A075 Johann Wolfgang von Goethe, Faust I,683);
3 im 18. Jahrhundert sich besitzen (nach franz. se posséder) ›sich in der Gewalt haben, beherrschen‹: hier galt's, sich zu besitzen (Wieland), niemand besaß sich mehr als diese Frau, und diese Selbstbeherrschung… (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften 20,121,11).
Besitz (16. Jahrhundert) zu besitzen im gewöhnlichen Sinn (älter Besitzung);
1 ›Eigentum‹, in festen Verbindungen: in Besitz setzen, Besitz nehmen, ergreifen (alle L004 Johann Christoph Adelung); im Besitz sein im 18. Jahrhundert ›in der Lage, imstande sein‹: der Sängerin, die schon im Besitz zu gefallen war (Wieland); vgl. auch so setzte er sich in den Besitz, den übrigen ihre Rolle zuzuteilen (Schiller);
2 ›was man besitzt‹, wie Besitztum: Besitz eines Hauses (L004 Johann Christoph Adelung), geistiger Besitz (L059 DWb). Vgl. J.Grimm, Das Wort des Besitzes. Eine linguistische Abhandlung, 1850.