Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
beschließen
ahd. bisliozan, mhd. besliezen,1 ursprünglich und bis ins 17. Jahrhundert (mit einem Schloß) eine Tür, ein Haus beschließen (↑ "abschließen"), nur noch landschaftlich (so im Schweizerischen; vgl. L066 Jürgen Eichhoff, Karte 4–6), dazu veraltet Beschließer(in)Verwalter‹, ›Haushälterin‹;
2 (veraltet) wie umschließen: eine Stadt, die mit einer Mauer beschlossen war (Luther), des Passes, der auf beiden Seiten von Felsen beschlossen ist (Goethe), übertragen wenn ich meines Daseins ganzen Kreis im schmalen Raume der Gegenwart beschlossen sehe (Schiller);
3beenden‹ (↑ "schließen" [4/ 5]): das Jahr, die Woche beschließen(L004 Johann Christoph Adelung), einen Zug, eine Rede, ein Schriftstück, besonders sein Leben beschließensterben‹;
4 seit dem Mittelhochdeutschen und heute gewöhnlich ›als Resultat einer Beratung, einer Überlegung festsetzen‹: wenn einer… seinen freien willen hat vnd beschleusst solches in seinem hertzen (A180 Martin Luther, 1. Korinther 7,37), Ich habe beschlossen, zu dir zu kommen (L004 Johann Christoph Adelung), adjektivisch im Partizip Prät. ›entschieden, klar‹: das war beschloszne sache, herr(Schiller; L059 DWb); häufig im politischen Sinn die beschloszene reichsverfassung (Möser; L059 DWb), durch mehrheit der stimmen beschlossen (L059 DWb).
Beschluß (spätmhd.), veraltet zu beschließen(1/ 2), gewöhnlich ›Entscheidung, gesetzliche Festsetzungeinen Beschluß fassen, zum Beschluß erheben.
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