Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
beschlagen
ahd. bislahan, mhd. beslahen, selten ›behauen‹: wenn ein Zimmermann einen Baum abhauet und beschlägt und schlichtet denselbigen wohl (Luther); gewöhnlich etwas beschlagenes mit einem Gegenstand versehen, der durch Schlagen daran befestigt wird‹: einen Schuh mit Nägeln, ein Faß mit Reifen beschlagenusw., besonders ein Pferd beschlagen; auch ein groß Gerüst, mit schwarzem Tuch beschlagen (Schiller); Abblassung einer ursprünglich sinnlichen Vorstellung in der früher üblichen ⇓ "S181" juristischen Verwendung ›mit Beschlag belegen‹ (bereits mittelhochdeutsch; L046 DRWb2,97), noch bei Arndt weniger einiger bei mir gefundener und beschlagener Briefe; dafür jetzt beschlagnahmen (s. unten); ⇓ "S100" jägersprachlich: der Hirsch beschlägt (›schwängert‹) die Hindin; ferner ›überziehen‹: Das Mus ist beschlagen (L308 Kaspar Stieler), Feuchtigkeit beschlägt die Fensterscheiben, am üblichsten die Fenster sind beschlagen; indem dieses eigentlich passivische Perfekt als intransitiv aufgefaßt wurde, ergab sich die Fenster beschlagen. beschlagen Partizipialadjektiv, wohl vom Hufbeschlag übertragen ⇓ "S227"mit Kenntnissen gut gerüstet, bewandert‹, in etwas beschlagen, im Hinblick auf ein spezielles Wissensgebiet: Er fand mich darinnen [in der Logik] auf allen vieren beschlagen (1726; L320 Trübner), Wortfeld ↑ "klug"; vgl. L066 Jürgen Eichhoff, Karte 3–35;
Beschlag (mhd. ) ›womit etwas beschlagen wird‹, zunächst v. a. ›Hufeisen‹ (vgl. L059 DWb); allgemeiner Beschlag einer Thür (L004 Johann Christoph Adelung), häufig im Plural Beschlage von Gold und Silber (L308 Kaspar Stieler); allgemein ›beanspruchen‹: die sache nimmt meine ganze zeit in beschlag (L059 DWb). Die alte juristische Formel mit Beschlag belegen, in Beschlag nehmen »in gerichtliche Verwahrung bringen« (L004 Johann Christoph Adelung) führt Anfang des 19. Jahrhunderts zu der Zusammenrückung
Beschlagnahme: vorläufige Haft und Beschlagnahme seiner Papiere (E.T.A.A127 Ernst Theodor Amadeus Hoffmann, Meister Floh, 3,523), davon wieder ist beschlagnahmen (s. oben) abgeleitet.
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