Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
beschimpfen
(L308 Kaspar Stieler) ›jmds. Ehre in grober Weise angreifen‹; der neueren Bedeutung von "Schimpf" folgend1.1 als ethischer Begriff: Wer einen Menschen… so behandelt, wie einen, der keine Ehre verdient, der beschimpft ihn (L063 Johann August Eberhard 1795), Einen öffentlich beschimpfen (L264 Daniel Sanders); so speziell als Rechtsbegriff im Sinn einer strafbaren Handlung wie ↑ "beleidigen", "verleumden", auch auf Abstrakta bezogen: Wer… die Bundesrepublik Deutschland… beschimpft (StGB §90a), Wer den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer… beschimpft (ebenda §166); daneben allgemeiner
1.2 mit boshaftem Nebensinn wie "verhöhnen", "verspotten": Ein Mensch kann beschimpft… werden, ohne daß es ihn entehrt (L063 Johann August Eberhard 1802), Er läßt sich nicht beschimpfen (L305 Christoph Ernst Steinbach); mit sachlichem Objekt wie "spotten", "höhnen" im Sinne von ›verachten‹: Er trotzt die Zeit, beschimpft die Lügen (Günther; L305 Christoph Ernst Steinbach).
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