Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
belobigen
bei L264 Daniel Sanders noch Nebenform zu ⇓ "S010" kanzleisprachlich beloben, häufig im Partizip Prät. ›zitiert‹, ›erwähnt‹ (lat. laudatus) das belobte Brautpaar (L004 Johann Christoph Adelung); allgemein bewunderte und belobigte Gesinnung (Gutzkow; L264 Daniel Sanders), heute oft im offiziellen Kontext wieBelobigung, daher Belobigungsschreiben, Belobigungsurkunde (L337 WdG).
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