Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
belemmern
umgangssprachlich ›jmdn. (wegen Nichtigkeiten) angehen, stören, belästigen‹, ursprünglich konkreter ›im Wege stehen oder liegen‹, vgl. L033 Joachim Heinrich Campe Beim Gefechte müssen die Decken durch nichts belemmert werden; aus dem ⇓ "S150" Niederdeutschen (L022 Brem.Wb. 1768 ›hindern, in Verlegenheit bringen‹; L164 Friedrich Kluge), wohl mit mittelniederländ. belemmeren zu "lahm"; heute gewöhnlich als Partizipialadjektiv belemmert (L253 Michael Richey 1754): Das ist belemmert! im Sinne von ›beschissen‹, wohl in Anlehnung an sich belemmernbeschmutzen‹ (L059 DWb).
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