Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
beklagen
ahd. biklagon, mhd. beklagen; zunächst1Schmerz, Trauer ausdrücken‹: nicht begraben noch beklagt werden(Luther; L059 DWb), so noch heute in Nachrichten Menschenleben waren nicht zu beklagen (L337 WdG);
2 im Sachsen- und Schwabenspiegel, daher ⇓ "S181" rechtssprachlich ›verklagen‹, so noch bei Opitz (vgl. L059 DWb), heute nur substantiviert Beklagte; an (1) anschließend abgeblaßt
3 reflexiv ›beschweren‹, präpositional mit über: Vnd es werden… sich vber sie beklagen die Könige auff Erden (A180 Martin Luther, Offenbarung 18,9), früher auch mit Genitiv des beklaget sich alt und jungk (16. Jahrhundert; L059 DWb).
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