Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Beichte
mhd. biht, zusammengezogen aus ahd. bijiht,1 ursprünglich ⇓ "S181" rechtssprachlich ›Aussage vor Gericht‹ (veraltet), zu ahd. bijehanbekennen, vor Gericht aussagen‹; ⇓ "S242" ↑ {{link}}be{{/link}}-(6) und ↑ 1"Gicht";
2"S110"Sündenbekenntnis‹ ist frühe ⇓ "S024" Lehnbedeutung unter Einfluß des christlich-lateinischen confessio, dann auch allgemeiner ›Schuldbekenntnis‹.
beichten mhd. bihten, wie Beichte auch allgemeiner und scherzhaft; dazu Beichtigerder die Beichte abnimmt‹ (mhd. ), inzwischen gewöhnlich Beichtvater (mhd. ).
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