Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Behörde
zu niederdt. behören(zu-)gehören‹,1 zunächst die Behördedas Gehörige‹ (J. L.L078 Johann Leonhard Frisch), auch ›Amt, AufgabeRaub und Mord zu bestrafen ist eure höchste Behörde (A075 Johann Wolfgang von Goethe Reineke Fuchs 10,451);
2 seit Ende des 18. Jahrhunderts ›Amtsstelle‹; wohl nach der Wendung behörigen Orts, also ›die Stelle, vor die etwas gehört, die zuständig ist‹ (↑ "Zubehör"); seit dem 19. Jahrhundert differenziert: Ortsbehörde, Gerichtsbehörde, Polizeibehörde (L059 DWb), heute auch auf kirchliche Instanzen bezogen (vgl. L097 GWb).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Behörde