Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
behaupten
(17. Jahrhundert; L059 DWb) zunächst1 ›siegreich gegen Angriffe verteidigen‹, reflexiv sich auf dem Thron, in der Stelle behaupten (vgl. L059 DWb); ⇓ "S106" kaufmannsprachlich auf Aktien bezogen zum Ausdruck von Stabilität (vgl. L218 Muret/ Sanders); vermittelt durch ›(eine Meinung, eine Aussage) verteidigen‹ ›daran festhalten‹, so noch bei Goethe: um diese Gesinnung zu behaupten, ein unendliches Detail anzuführen, dazu auch zur Behauptung seiner Meinung(Wieland); im 18. Jahrhundert weiterentwickelt zu
2 ›etwas Unbewiesenes als Tatsache darstellen‹: behaupten… ein für jedermann nothwendig gültiges urtheil aussprechen (I.Kant; L059 DWb), als Redewiedergabe häufig mit implizitem Zweifel an der Wahrheit: Sie behauptet… , nicht schuld zu sein (L337 WdG).
(17. Jahrhundert; L059 DWb) zunächst1 ›siegreich gegen Angriffe verteidigen‹, reflexiv sich auf dem Thron, in der Stelle behaupten (vgl. L059 DWb); ⇓ "S106" kaufmannsprachlich auf Aktien bezogen zum Ausdruck von Stabilität (vgl. L218 Muret/ Sanders); vermittelt durch ›(eine Meinung, eine Aussage) verteidigen‹ ›daran festhalten‹, so noch bei Goethe: um diese Gesinnung zu behaupten, ein unendliches Detail anzuführen, dazu auch zur Behauptung seiner Meinung(Wieland); im 18. Jahrhundert weiterentwickelt zu
2 ›etwas Unbewiesenes als Tatsache darstellen‹: behaupten… ein für jedermann nothwendig gültiges urtheil aussprechen (I.Kant; L059 DWb), als Redewiedergabe häufig mit implizitem Zweifel an der Wahrheit: Sie behauptet… , nicht schuld zu sein (L337 WdG).