Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
beglaubigen
(16. Jahrhundert) zumeist ⇓ "S181" juristisch Eine Urkunde beglaubigen (L004 Johann Christoph Adelung) ›ihre Echtheit bestätigen‹; in der Diplomatie ›akkreditieren‹; beglaubigen ersetzt, endgültig im 19. Jahrhundert, älteres beglauben.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: beglaubigen