Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
begabt
aus der ⇓ "S181" Rechtssprache, mhd. begabenbeschenken, mit Vorrechten ausstatten‹, in mittelhochdeutscher ⇓ "S142" Mystik auf geistige Gaben übertragen, schließlich ›mit Talenten ausgestattet‹, wohl unter Einfluß von kirchenlat. dotatus (wie auch engl. gifted, franz. doué): mit vielem Verstande begabet (L004 Johann Christoph Adelung), der begabteste unter den brüdern (L059 DWb); umgangssprachlich für ›intelligent‹ (↑ "Intelligenz"); hochbegabt 1716 (L164 Friedrich Kluge).Begabung, frühneuhochdeutsches Rechtswort ›Schenkung, Privilegierung‹, seit dem 18. Jahrhundert auf geistige Anlagen bezogen.
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