Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
befugen
spätmhd. sich bevugen›eine Berechtigung ausüben‹ (↑ "Fug") was befugte Sie, des Ordens heil'ge Güter anzutasten? (Schiller). allgemein üblich nur im Partizip befugt ›ermächtigt, zuständig‹ sein(15. Jahrhundert); frühneuhochdeutsch auch schonunbefugt , heute substantivisch im Plural auf Warnschildern z. B. Unbefugten ist der Zutritt verboten (L337 WdG).
Befugnis (L284 Justus Georg Schottelius 1641) ›Ermächtigung, Berechtigung‹, im Plural die Befugnisse überschreiten(vgl. L059 DWb).
spätmhd. sich bevugen›eine Berechtigung ausüben‹ (↑ "Fug") was befugte Sie, des Ordens heil'ge Güter anzutasten? (Schiller). allgemein üblich nur im Partizip befugt ›ermächtigt, zuständig‹ sein(15. Jahrhundert); frühneuhochdeutsch auch schonunbefugt , heute substantivisch im Plural auf Warnschildern z. B. Unbefugten ist der Zutritt verboten (L337 WdG).
Befugnis (L284 Justus Georg Schottelius 1641) ›Ermächtigung, Berechtigung‹, im Plural die Befugnisse überschreiten(vgl. L059 DWb).