Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
befugen
spätmhd. sich bevugeneine Berechtigung ausüben‹ (↑ "Fug") was befugte Sie, des Ordens heil'ge Güter anzutasten? (Schiller). allgemein üblich nur im Partizip befugtermächtigt, zuständigsein(15. Jahrhundert); frühneuhochdeutsch auch schonunbefugt , heute substantivisch im Plural auf Warnschildern z. B. Unbefugten ist der Zutritt verboten (L337 WdG).
Befugnis (L284 Justus Georg Schottelius 1641) ›Ermächtigung, Berechtigung‹, im Plural die Befugnisse überschreiten(vgl. L059 DWb).
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