Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
befehlen
ahd. bivelhan, mhd. bevelhen, aus dem frühzeitig untergegangenen Simplex got. filhan, ↑ "empfehlen"; zunächst1anvertrauen, übergeben‹, so vor allem ⇓ "S036" biblisch: Vater, ich befehle meinen Geist in deine Hände, so ist mir das Amt befohlen, befiehl dem Herrn deine Wege(alle Luther), wonach Befiehl du deine Wege (P.Gerhardt), Gott befohlen »allmälich eine leere höflichkeitsformel« (L059 DWb), Schutzbefohlene, Pflegebefohlene, anbefehlen; seit Luther.
2 jmdm. etwas befehlenAuftrag zu etwas geben‹: Vnd Joseph befahl seinen Knechten… / das sie seinen Vater salbeten (A180 Martin Luther, 1.Mose 50,2), A200 Friedrich Nietzsche verfremdet ein Sprichwort, bei ihm reflexiv und apodiktisch Wer sich nicht befehlen kann, der soll gehorchen (1884 Zarathustra 250); in dieser Bedeutung synonym zu "gebieten", das von befehlen aus der Umgangssprache verdrängt wird; seit dem 17. Jahrhundert
3 mit Akkusativ der Person ›kommen lassen‹: Ew. Gnaden haben die Hofjuweliere befohlen (Goethe), zur Tafel befehlen, dazu »in der Sprache der Höflichkeit« (L004 Johann Christoph Adelung) fragend was befehlen Sie?, bestätigend Wie Sie befehlen (L004 Johann Christoph Adelung), seit dem 19. Jahrhundert »leere formel« (L059 DWb); aus dem Verb abgeleitet
Befehl mhd. bevelh; zunächst
1der einzelne, erteilte Auftrag, Anweisung‹: Ein harter/ scharfer Befehl, fürstlicher Befehl (L308 Kaspar Stieler); in der EDV entsprechend command; übertragen
2Recht und Gewalt, Befehle zu erteilen‹: er hat zwey Provinzen unter seinem Befehl (L004 Johann Christoph Adelung), dazu Befehlshaber, Oberbefehl, sowie neu Befehlsempfänger, Befehlsstelle, Befehlsverweigerung;
Befehlsform »in der Sprachlehre, diejenige Form der Aussagewörter, durch welche… Befehl,… Wunsch,… Bitte, Aufmunterung angedeutet wird« (L033 Joachim Heinrich Campe), ↑ "Imperativ";
befehligen (L305 Christoph Ernst Steinbach) früher auch für Erteilung eines einzelnen Auftrags: man befehlige diese, daß sie keinen Hut auf dem Kopf leiden (Goethe), heute nur noch ⇓ "S136" militärisch das Heer befehligen (vgl. L059 DWb).
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