Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
befangen
ahd. bifahan, mhd. beva(h)en, früher konkret wie umfangen: der wüste Fels, die waldumwachs'ne Bucht befangen mich (Goethe); meist übertragen (so schon mhd. ) er ist mit Schlaf befangen (L308 Kaspar Stieler), besonders auf Seelenzustände bezogen: ungerechtes Gut befängt die Seele (Goethe), ich will Ihr Urteil damit nicht befangen haben (Schiller); bei A075 Johann Wolfgang von Goethe (Faust I,319) und Jean Paul sich befangen mitsich befassen‹. Seit dem 18. Jahrhundert Adjektiv ›nicht frei im Urteil, gehemmter war befangen und konnte nicht antworten (L059 DWb), auch vom Richter, von Zeugen; dazuunbefangen »auf keine nachtheilige Art eingeschränkt« ein aufgeklärtes und unbefangenes Gemüth (L004 Johann Christoph Adelung);
Befangenheit (1796 L108 Johann Friedrich Heynatz; L320 Trübner): Gemisch von jungfräulicher Befangenheit und innigem Selbstbewußtsein (Wieland; L033 Joachim Heinrich Campe); ⇓ "S181" juristisch einen Richter wegen Befangenheit ablehnen (L320 Trübner).
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