Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
austragen
(ahd. )1 zu "aus" ›hinaus‹, jetzt mit dem speziellen Sinn ›zur Abgabe an verschiedene Stellen‹: Brot, Fleisch usw. (zum Verkauf), Briefe, Zeitungen austragen. Übertragen Gerüchte, Verleumdungen austragen, vgl. suchen etwas / das sie lestern mügen / Gehen hin vnd tragens aus (A180 Martin Luther, Psalm 41,7); frühneuhochdeutsch jmdn. austragen ›übles Gerede über jmdn. verbreiten‹;
2 zu "aus"(1.4);
2.1 zu "tragen"(2.2): ein Kind austragen ›die gehörige Zeit bis zu Ende tragen‹ (L200 Josua Maaler 1561);
2.2 zu "tragen"(2.7), selten, vgl. ich habe nur das Leben so ausgetragen(Goethe); meine Kräfte möchten nicht hinreichend sein es auszutragen (Goethe); ohne Objekt es ist Gewißheit, daß ich ausgetragen habe (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Werther 19,160,9);
2.3 veraltet zu "tragen"(2.4) die Eifersucht quält manches Haus und trägt am Ende doch nichts aus als doppelt Wehe (A075 Johann Wolfgang von Goethe Neujahrslied) (eventuell übertragen zu [2.1]); vgl. noch eine austrägliche pfarre (Rabener; L059 DWb), heute "eintragen", "einträglich";
2.4 veraltet zu "tragen"(2.5): die Rechnung, die Fracht trägt nicht viel aus, synonym mit "betragen"(3);
2.5 ⇓ "S181" rechtssprachlich seit dem Mittelhochdeutschen einen Streit, einen Prozeß austragen ›zu Ende bringen‹, ›beilegen‹; dazu
Austrag (mhd. ) ›Beilegung‹, ›Entscheidung‹, besonders üblich in zum Austrag kommen/ bringen; früher auch für die Instanz: ›Schiedsrichter‹ Mir wär' es lieb, ihr wähltet mich zum Austrag (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Tasso 2,4).
(ahd. )1 zu "aus" ›hinaus‹, jetzt mit dem speziellen Sinn ›zur Abgabe an verschiedene Stellen‹: Brot, Fleisch usw. (zum Verkauf), Briefe, Zeitungen austragen. Übertragen Gerüchte, Verleumdungen austragen, vgl. suchen etwas / das sie lestern mügen / Gehen hin vnd tragens aus (A180 Martin Luther, Psalm 41,7); frühneuhochdeutsch jmdn. austragen ›übles Gerede über jmdn. verbreiten‹;
2 zu "aus"(1.4);
2.1 zu "tragen"(2.2): ein Kind austragen ›die gehörige Zeit bis zu Ende tragen‹ (L200 Josua Maaler 1561);
2.2 zu "tragen"(2.7), selten, vgl. ich habe nur das Leben so ausgetragen(Goethe); meine Kräfte möchten nicht hinreichend sein es auszutragen (Goethe); ohne Objekt es ist Gewißheit, daß ich ausgetragen habe (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Werther 19,160,9);
2.3 veraltet zu "tragen"(2.4) die Eifersucht quält manches Haus und trägt am Ende doch nichts aus als doppelt Wehe (A075 Johann Wolfgang von Goethe Neujahrslied) (eventuell übertragen zu [2.1]); vgl. noch eine austrägliche pfarre (Rabener; L059 DWb), heute "eintragen", "einträglich";
2.4 veraltet zu "tragen"(2.5): die Rechnung, die Fracht trägt nicht viel aus, synonym mit "betragen"(3);
2.5 ⇓ "S181" rechtssprachlich seit dem Mittelhochdeutschen einen Streit, einen Prozeß austragen ›zu Ende bringen‹, ›beilegen‹; dazu
Austrag (mhd. ) ›Beilegung‹, ›Entscheidung‹, besonders üblich in zum Austrag kommen/ bringen; früher auch für die Instanz: ›Schiedsrichter‹ Mir wär' es lieb, ihr wähltet mich zum Austrag (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Tasso 2,4).