Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
austragen
(ahd. )1 zu "aus" ›hinaus‹, jetzt mit dem speziellen Sinn ›zur Abgabe an verschiedene Stellen‹: Brot, Fleisch usw. (zum Verkauf), Briefe, Zeitungen austragen. Übertragen Gerüchte, Verleumdungen austragen, vgl. suchen etwas / das sie lestern mügen / Gehen hin vnd tragens aus (A180 Martin Luther, Psalm 41,7); frühneuhochdeutsch jmdn. austragenübles Gerede über jmdn. verbreiten‹;
2 zu "aus"(1.4);
2.1 zu "tragen"(2.2): ein Kind austragendie gehörige Zeit bis zu Ende tragen‹ (L200 Josua Maaler 1561);
2.2 zu "tragen"(2.7), selten, vgl. ich habe nur das Leben so ausgetragen(Goethe); meine Kräfte möchten nicht hinreichend sein es auszutragen (Goethe); ohne Objekt es ist Gewißheit, daß ich ausgetragen habe (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Werther 19,160,9);
2.3 veraltet zu "tragen"(2.4) die Eifersucht quält manches Haus und trägt am Ende doch nichts aus als doppelt Wehe (A075 Johann Wolfgang von Goethe Neujahrslied) (eventuell übertragen zu [2.1]); vgl. noch eine austrägliche pfarre (Rabener; L059 DWb), heute "eintragen", "einträglich";
2.4 veraltet zu "tragen"(2.5): die Rechnung, die Fracht trägt nicht viel aus, synonym mit "betragen"(3);
2.5"S181" rechtssprachlich seit dem Mittelhochdeutschen einen Streit, einen Prozeß austragenzu Ende bringen‹, ›beilegen‹; dazu
Austrag (mhd. ) ›Beilegung‹, ›Entscheidung‹, besonders üblich in zum Austrag kommen/ bringen; früher auch für die Instanz: ›SchiedsrichterMir wär' es lieb, ihr wähltet mich zum Austrag (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Tasso 2,4).
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