Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
äußern
(14. Jahrhundert; L039 Lorenz Diefenbach/ L039 Ernst Wülcker; vgl. mittelniederdt. uteren, engl. utter). Anfangs ›aus seiner Hand, seinem Besitz geben‹, wofür jetzt ↑ "veräußern"; ferner sich äußern eines Rechtes, Besitzes usw., wofür jetzt ↑ "entäußern"; hierher auch Sondern eussert sich selbs / vnd nam Knechts gestalt an (A180 Martin Luther, Philipper 2,7). Im 18. Jahrhundert setzen sich die heutigen Bedeutungen durch:1an sich sehen lassen, zeigen‹, vgl. die mütterliche Liebe, welche sie gegen mich geäußert haben (Rabener); indem er seine ganze Tätigkeit äußert (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften 20,199,8); eines Muts, den er nachher für eine ernstere Angelegenheit äußern soll (Schiller). Entsprechend sich äußern, vgl. auf der Jacht … äußerte sich kein Wild (L305 Christoph Ernst Steinbach 1734); die übeln Einflüsse haben sich in der Poesie durch die Schilderungssucht geäußert (Lessing); daß sich Schwierigkeiten äußern würden (Goethe); sobald sich Gelegenheit dazu äußert (Stilling); jetzt noch z. B. Angst äußert sich in Zittern.
2 Seit der Klassik dominiert ›aussprechen‹: er äußerte den Wunsch; sich äußern über, zu etwas.
Äußerung (spätmhd.), zu äußern (1) und (2) erst Ende des 18. Jahrhunderts (L092 GoeWb).
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