Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
ausschließen
zuerst in der ⇓ "S142" Mystik des 14. Jahrhunderts als ⇓ "S124" Lehnübersetzung von lat. excludere: aus einer Gemeinschaft, von dem Genusse einer Sache ausschließen; Jede Frau schließt die andre aus, ihrer Natur nach (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften II,7;20,281,21); Irrtum ausgeschlossen ›unmöglich‹; ausgeschlossen zuweilen wie "ausgenommen": die Handwerker selbst nicht ausgeschlossen (Schiller). Im 18. Jahrhundert konkurriert noch das Partizip Präsens ausschließend mitausschließlich (als Adjektiv L308 Kaspar Stieler 1691, bei Goethe bereits weit überwiegend), vgl. diese Methode gehört ausschließend und eigentümlich dem Redner und Dichter (Schiller); eine ausschließende Neigung für das französische Theater (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Lehrjahre 21,284,23); ausschließlich dann auch Präposition entsprechend (lat. ) exclusive; vgl. "einschließlich".
Ausschluß L308 Kaspar Stieler 1691 ›Ausnahme‹, noch im 19. Jahrhundert mit Ausschluß ›mit Ausnahme‹, jetzt gewöhnlich in bezug auf die Nicht-Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft: unter Ausschluß der Öffentlichkeit, Parteiausschluß.
zuerst in der ⇓ "S142" Mystik des 14. Jahrhunderts als ⇓ "S124" Lehnübersetzung von lat. excludere: aus einer Gemeinschaft, von dem Genusse einer Sache ausschließen; Jede Frau schließt die andre aus, ihrer Natur nach (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften II,7;20,281,21); Irrtum ausgeschlossen ›unmöglich‹; ausgeschlossen zuweilen wie "ausgenommen": die Handwerker selbst nicht ausgeschlossen (Schiller). Im 18. Jahrhundert konkurriert noch das Partizip Präsens ausschließend mitausschließlich (als Adjektiv L308 Kaspar Stieler 1691, bei Goethe bereits weit überwiegend), vgl. diese Methode gehört ausschließend und eigentümlich dem Redner und Dichter (Schiller); eine ausschließende Neigung für das französische Theater (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Lehrjahre 21,284,23); ausschließlich dann auch Präposition entsprechend (lat. ) exclusive; vgl. "einschließlich".
Ausschluß L308 Kaspar Stieler 1691 ›Ausnahme‹, noch im 19. Jahrhundert mit Ausschluß ›mit Ausnahme‹, jetzt gewöhnlich in bezug auf die Nicht-Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft: unter Ausschluß der Öffentlichkeit, Parteiausschluß.