Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
ausreden
1 Zu "aus" ›heraus‹;1.1 zuerst (1307; L320 Trübner) in rechtlichem Kontext jmdn. bzw. sich ausreden ›von einem Verdacht reinigen‹, im 18. Jahrhundert (L004 Johann Christoph Adelung) beschränkt auf reflexiv ausreden: wie ein solcher Mann sich ausredt (A177 Gotthold Ephraim Lessing, Nathan 3,4); so noch landschaftlich, sonst sich herausreden (auf), erhalten in Ausrede(1) (s. unten);
1.2 (L327 Voc.Teut.-Lat. 1482) veraltet ›aussprechen, artikulieren‹, bezogen auf den Laut, vgl. auch Ausrede(2), oder auf den Inhalt: er redet gar manches … aus, Das er doch nicht vollbringt (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Hermann und Dorothea 4,235);
1.3 jmdm. etwas ausreden ›abbringen von‹, wobei aus sich auf das Dativobjekt bezieht, schon L200 Josua Maaler 1561 einem sein kumer vnnd leid ausreden, Gegensatz "einreden".
2 Zu "aus" ›zu Ende‹;
2.1 veraltet ›endgültig bereden, abmachen‹ (1310; L320 Trübner);
2.2 ›zu Ende sprechen‹ (1519; L320 Trübner) Sie haben mich nicht ausreden lassen (A177 Gotthold Ephraim Lessing, Minna 4,6);
2.3 Ausgeredt hat man bald mit ihnen (›man hat sich nichts mehr zu sagen‹) (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Clavigo I; 11,51,10), noch besonders ⇓ "S212" süddeutsch;
2.4 ›besprechen‹ Wir haben / Viel auszureden, abzuthun(A075 Johann Wolfgang von Goethe, Tasso 350), gewöhnlich sich mit jmdm. ausreden ›aussprechen‹, besonders süddeutsch/ österreichisch (Auerbach, Anzengruber u. a.).
Ausrede (mhd. ; L156 Kl.Lexer, Nachträge)
1 zu ausreden(1.1) ›Entschuldigung mit vorgeschobenem Grund, Ausflucht‹ faule Ausrede 1575 J.Fischart (L059 DWb);
2 zu ausreden(1.2) ›Artikulation‹ 17.-19. Jahrhundert, noch Storm, heute dafür "Aussprache".
1 Zu "aus" ›heraus‹;1.1 zuerst (1307; L320 Trübner) in rechtlichem Kontext jmdn. bzw. sich ausreden ›von einem Verdacht reinigen‹, im 18. Jahrhundert (L004 Johann Christoph Adelung) beschränkt auf reflexiv ausreden: wie ein solcher Mann sich ausredt (A177 Gotthold Ephraim Lessing, Nathan 3,4); so noch landschaftlich, sonst sich herausreden (auf), erhalten in Ausrede(1) (s. unten);
1.2 (L327 Voc.Teut.-Lat. 1482) veraltet ›aussprechen, artikulieren‹, bezogen auf den Laut, vgl. auch Ausrede(2), oder auf den Inhalt: er redet gar manches … aus, Das er doch nicht vollbringt (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Hermann und Dorothea 4,235);
1.3 jmdm. etwas ausreden ›abbringen von‹, wobei aus sich auf das Dativobjekt bezieht, schon L200 Josua Maaler 1561 einem sein kumer vnnd leid ausreden, Gegensatz "einreden".
2 Zu "aus" ›zu Ende‹;
2.1 veraltet ›endgültig bereden, abmachen‹ (1310; L320 Trübner);
2.2 ›zu Ende sprechen‹ (1519; L320 Trübner) Sie haben mich nicht ausreden lassen (A177 Gotthold Ephraim Lessing, Minna 4,6);
2.3 Ausgeredt hat man bald mit ihnen (›man hat sich nichts mehr zu sagen‹) (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Clavigo I; 11,51,10), noch besonders ⇓ "S212" süddeutsch;
2.4 ›besprechen‹ Wir haben / Viel auszureden, abzuthun(A075 Johann Wolfgang von Goethe, Tasso 350), gewöhnlich sich mit jmdm. ausreden ›aussprechen‹, besonders süddeutsch/ österreichisch (Auerbach, Anzengruber u. a.).
Ausrede (mhd. ; L156 Kl.Lexer, Nachträge)
1 zu ausreden(1.1) ›Entschuldigung mit vorgeschobenem Grund, Ausflucht‹ faule Ausrede 1575 J.Fischart (L059 DWb);
2 zu ausreden(1.2) ›Artikulation‹ 17.-19. Jahrhundert, noch Storm, heute dafür "Aussprache".