Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
auskehren
zu 1"kehren", veraltend ›zur Befriedigung eines Anspruches auszahlen‹, vgl. so wird dem Annehmer der Stelle[des Ackerhofes] nicht genug bleiben, um auch noch die Erbteile der Geschwister auszukehren (Storm); auch noch Th.Mann (L337 WdG).
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