Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
ausgehen
ahd. uzgan, uzgen. 1 ⇓ "S101" Zu "aus" Adverb ›hinaus‹, ursprünglich ›aus seiner Wohnung gehen‹, mit Ziel auf etwas ausgehen (z. B. Raub, Abenteuer) oder ohne nähere Bestimmung wir wollen heute ausgehen (zum Vergnügen); übertragen ›es auf etwas anlegen‹. Auf einen anderen Ausgangspunkt bezogen ist es jetzt meistens unüblich geworden, z. B. da ich ausging zum Tor (Luther) (jetzt "hinaus"); doch sagt man von etwas ausgehen, häufig übertragen, z. B. sie geht dabei von der Ansicht, der Prämisse aus. Ferner bei jmdm. aus- und eingehen; weiter frei/ ledig ausgehen (schon bei Luther), leer ausgehen, bei Luther auch los ausgehen. Mit verallgemeinerter Bedeutung von "gehen" ist allgemein üblich ausgehen von ›seinen Anfang nehmen, entspringen‹ (spätmhd.), vgl. die Post geht von Bern aus; die Einladung geht von dem Minister aus; Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus(Grundgesetz BRD, Art. 20). Andere Verwendung ist nicht mehr recht üblich, vgl. was zum Munde ausgehet (Luther); da ihr aber die Seele ausging, da sie sterben mußte (Luther); da ging eine Rede aus unter den Brüdern (Luther); der Flöz geht zu Tage aus(Bergmannssprache); ein Buch geht (im Druck) aus(bis ins 18. Jahrhundert). Anders die Kleider, die Schuhe gehen nicht aus.
2 Zu "aus"(1.4) ›zu Ende‹ in mannigfachen Gebrauchsweisen: das Jahr geht aus unüblich, doch Partizip das ausgehende 18. Jahrhundert; das Wort geht auf n aus; eine Sache geht gut (schlecht, schief usw.) aus; ein Licht, ein Feuer geht aus; veraltet eine Pflanze geht aus (›stirbt ab‹) (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften 20,305,27) (dafür jetzt "eingehen"); eine Ware geht aus. Hierher wohl auch mit Dativ das Geld, der Atem, die Geduld geht mir aus usw., wiewohl man dabei auch an "aus"(1) denken könnte. Zu ausgehen(1) im ursprünglichen Sinn
Ausgehverbot bei kriegerischen, tumultuarischen Zuständen: Verdunkelung. Die Pariser haben ab 23 Uhr Ausgehverbot (A107 Felix Hartlaub, Von unten 41), scherzhaft gegenüber Kindern. ↑ "Ausgang".
ahd. uzgan, uzgen. 1 ⇓ "S101" Zu "aus" Adverb ›hinaus‹, ursprünglich ›aus seiner Wohnung gehen‹, mit Ziel auf etwas ausgehen (z. B. Raub, Abenteuer) oder ohne nähere Bestimmung wir wollen heute ausgehen (zum Vergnügen); übertragen ›es auf etwas anlegen‹. Auf einen anderen Ausgangspunkt bezogen ist es jetzt meistens unüblich geworden, z. B. da ich ausging zum Tor (Luther) (jetzt "hinaus"); doch sagt man von etwas ausgehen, häufig übertragen, z. B. sie geht dabei von der Ansicht, der Prämisse aus. Ferner bei jmdm. aus- und eingehen; weiter frei/ ledig ausgehen (schon bei Luther), leer ausgehen, bei Luther auch los ausgehen. Mit verallgemeinerter Bedeutung von "gehen" ist allgemein üblich ausgehen von ›seinen Anfang nehmen, entspringen‹ (spätmhd.), vgl. die Post geht von Bern aus; die Einladung geht von dem Minister aus; Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus(Grundgesetz BRD, Art. 20). Andere Verwendung ist nicht mehr recht üblich, vgl. was zum Munde ausgehet (Luther); da ihr aber die Seele ausging, da sie sterben mußte (Luther); da ging eine Rede aus unter den Brüdern (Luther); der Flöz geht zu Tage aus(Bergmannssprache); ein Buch geht (im Druck) aus(bis ins 18. Jahrhundert). Anders die Kleider, die Schuhe gehen nicht aus.
2 Zu "aus"(1.4) ›zu Ende‹ in mannigfachen Gebrauchsweisen: das Jahr geht aus unüblich, doch Partizip das ausgehende 18. Jahrhundert; das Wort geht auf n aus; eine Sache geht gut (schlecht, schief usw.) aus; ein Licht, ein Feuer geht aus; veraltet eine Pflanze geht aus (›stirbt ab‹) (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften 20,305,27) (dafür jetzt "eingehen"); eine Ware geht aus. Hierher wohl auch mit Dativ das Geld, der Atem, die Geduld geht mir aus usw., wiewohl man dabei auch an "aus"(1) denken könnte. Zu ausgehen(1) im ursprünglichen Sinn
Ausgehverbot bei kriegerischen, tumultuarischen Zuständen: Verdunkelung. Die Pariser haben ab 23 Uhr Ausgehverbot (A107 Felix Hartlaub, Von unten 41), scherzhaft gegenüber Kindern. ↑ "Ausgang".