Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Aufsicht
(1538; L046 DRWb) zu ↑ "aufsehen" ›überwachen‹: Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates (Grundgesetz BRD Art. 7), freier: Man schreibt unter Aufsicht alles bisher Geschriebenen (B.A254 Botho Strauß, Paare 103); ⇓ "S030" metonymisch für die Person ›wer Aufsicht hat‹; früher auch zu anderen Bedeutungen von "aufsehen", z. B. ›Beachtung‹, ›Vorsicht‹.Aufsichtsrat ⇓ "S106" wirtschaftlich ›die Kontrolle ausübendes Gremium‹ (1861; L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache), auch für das einzelne Mitglied.
(1538; L046 DRWb) zu ↑ "aufsehen" ›überwachen‹: Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates (Grundgesetz BRD Art. 7), freier: Man schreibt unter Aufsicht alles bisher Geschriebenen (B.A254 Botho Strauß, Paare 103); ⇓ "S030" metonymisch für die Person ›wer Aufsicht hat‹; früher auch zu anderen Bedeutungen von "aufsehen", z. B. ›Beachtung‹, ›Vorsicht‹.Aufsichtsrat ⇓ "S106" wirtschaftlich ›die Kontrolle ausübendes Gremium‹ (1861; L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache), auch für das einzelne Mitglied.