Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
aufrufen
(mhd. ) ursprünglich ›durch Rufen veranlassen, sich zu erheben‹, vgl. der vom Tode sie aufrief (Klopstock); meist ist diese Bedeutung mehr oder weniger ⇓ "S227" verblaßt, vgl. einen Schüler in der Klasse aufrufen (L004 Johann Christoph Adelung), einen Zeugen aufrufen; was für Bilder die Einbildungskraft aufruft (Schiller); Banknoten aufrufenfür ungültig erklären‹, während bei der Rationierung seit 1939 aufrufenfür gültig erklären‹ war: Abschnitt 3 ist aufgerufen (zur Belieferung).Aufruf erst L003 Johann Christoph Adelung 1774 (eines Schülers), dann besonders ⇓ "S136" militärisch Aufruf zum Gefechte (A222 Friedrich Schiller, Wallensteins Tod 3,7) und ›politischer Appell‹: Aufruf an mein Volk (1813 König v. Preußen), auch allgemein wie in Spendenaufruf usw.
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