Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
auflassen
(mhd. )1"S181" rechtssprachlich ›(ein Grundstück u.dgl.) feierlich als Eigentum übergeben‹ schon mittelhochdeutsch (L046 DRWb);
2 (frühnhd.) im Bergbau eine Grube, Zeche auflassenstillegen‹, dazu auflässigstillgelegt‹; landschaftlich, besonders süddeutsch/ österreichisch auch von Geschäften, Werkstätten, Bahnhöfen u.dgl. Zu auflassen(1)
Auflassung, früher eines Lehens usw. (L284 Justus Georg Schottelius 1663,385), heute juristisch ›Übereignung eines Grundstücks‹.
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