Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
auflassen
(mhd. )1 ⇓ "S181" rechtssprachlich ›(ein Grundstück u.dgl.) feierlich als Eigentum übergeben‹ schon mittelhochdeutsch (L046 DRWb);
2 (frühnhd.) im Bergbau eine Grube, Zeche auflassen ›stillegen‹, dazu auflässig ›stillgelegt‹; landschaftlich, besonders süddeutsch/ österreichisch auch von Geschäften, Werkstätten, Bahnhöfen u.dgl. Zu auflassen(1)
Auflassung, früher eines Lehens usw. (L284 Justus Georg Schottelius 1663,385), heute juristisch ›Übereignung eines Grundstücks‹.
(mhd. )1 ⇓ "S181" rechtssprachlich ›(ein Grundstück u.dgl.) feierlich als Eigentum übergeben‹ schon mittelhochdeutsch (L046 DRWb);
2 (frühnhd.) im Bergbau eine Grube, Zeche auflassen ›stillegen‹, dazu auflässig ›stillgelegt‹; landschaftlich, besonders süddeutsch/ österreichisch auch von Geschäften, Werkstätten, Bahnhöfen u.dgl. Zu auflassen(1)
Auflassung, früher eines Lehens usw. (L284 Justus Georg Schottelius 1663,385), heute juristisch ›Übereignung eines Grundstücks‹.