Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Auflage
früher in allgemeinerer Verwendung, den Gebrauchsweisen von ↑ "auflegen" entsprechend, ⇓ "S029" allmählich eingeschränkt; besonders1 (frühnhd.) ⇓ "S181" rechtssprachlich ›Auferlegung‹, ›Vorschrift‹, vgl. ich hätte meines Vaters Auflage entgegen gehandelt (Hippel);
2 (frühnhd.) ›auferlegte Steuer‹, (DDR) ›Plansoll‹; veraltet ›Beschuldigung‹, vgl. wiewohl die Leute mir unter manchen ähnlichen Auflagen auch die Torheit aufbürdeten (Wieland);
3 im ⇓ "S054" Buchwesen ›Gesamtzahl der gleichzeitig herausgegebenen Exemplare eines Druckwerkes‹ (L169 Matthias Kramer 1700; vgl. L284 Justus Georg Schottelius 1663,2 sothane neue … Aufflegung); kleine, hohe Auflage, Restauflage; ⇓ "S131" früher von ↑ "Ausgabe" und ↑ "Abdruck" nicht deutlich unterschieden, vgl. Inhalt der neuen Auflage … Beylage, welche zu Vergleichung der neueren Ausgabe mit dem älteren Abdruck verfaßt worden (L092 GoeWb).
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