Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
appellieren
schon mittelhochdeutsch < lat. appellare,1 (veraltet) ⇓ "S181" juristisch ›Berufung einlegen‹, dazu veraltet AppellationBerufung‹ (mhd. ).
2 Wie franz. appeler seit dem 18. Jahrhundert allgemeiner ›sich mahnend wenden anDa ich an Menschheit appellirte (Schiller; L151 Josef Kehrein); an jmds. Gewissen appellieren. Früher scherzhaft ›sich übergeben‹ im Wortspiel aus nach Speyer (und Worms) appellieren(L297 Sperander 1727).
Appell < franz. appel,
1"S136" militärisch ›Signal zum Sammeln‹ (1726; L026 Richard James Brunt), dann entsprechend appellieren(2)
2.1eindringliche Mahnung‹, erst im 19. Jahrhundert
2.2öffentlicher Aufruf‹.
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