Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
antreten
(mhd. )1 intransitiv ›sich an den gehörigen Platz stellen‹: zum Tanz, ⇓ "S136" militärisch zum Appell, zum Exerzieren antreten; Befehl: angetreten! ›stellt euch in Reih und Glied‹ (L059 DWb1854); übertragen wo ein großes Talent mit Glück antreten und sich im Glanze seiner Tätigkeit zeigen kann(Goethe); nach dem Gesetz wonach du angetreten (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Urworte, Dämon); jetzt auch ⇓ "S205" sportsprachlich ›losspurten‹. Anders, noch mit deutlichem Hervortreten der ursprünglichen Bedeutung von an in sprachwissenschaftlicher Ausdrucksweise: ein Suffix tritt an.
2 Mit von an abhängigem Akkusativ ›auf einen zutreten‹ (veraltet): der Herzog tritt sie an (Lessing); er trat die junge Dirne freundlich an (Musäus); um den Landesherren anzutreten (H. v.Kleist); unterstand er sich, dich auf offener Straße anzutreten (W.Alexis); Burleigh und Raleigh treten sie daher um Erlaubnis an (wie angehen) (Lessing); uneigentlich rasch tritt der Tod den Menschen an (A222 Friedrich Schiller, Tell 4,3); wie er die Frau dort liegen sah, trat ihn noch einmal der Gedanke an (O.Ludwig). Allgemein üblich
3 ›anfangen‹ (frühnhd.) eine Stelle, ein Amt, die Regierung, eine Reise, einen Urlaub, einen Landaufenthalt, eine Strafe antreten u. dgl.; ferner eine Erbschaft, den Beweis für etwas antreten. Zu antreten(3) frühneuhochdeutsch
Antritt einer Reise, eines Amtes usw., sportsprachlich ›beschleunigender Spurt‹ zu antreten(1). Zusammensetzungen: Antrittsschmaus, Antrittspredigt, Antrittsrede (L004 Johann Christoph Adelung), Antrittsvisite, Antrittsbesuch, Antrittsvorlesung (1863; L060 2DWb) usw.
(mhd. )1 intransitiv ›sich an den gehörigen Platz stellen‹: zum Tanz, ⇓ "S136" militärisch zum Appell, zum Exerzieren antreten; Befehl: angetreten! ›stellt euch in Reih und Glied‹ (L059 DWb1854); übertragen wo ein großes Talent mit Glück antreten und sich im Glanze seiner Tätigkeit zeigen kann(Goethe); nach dem Gesetz wonach du angetreten (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Urworte, Dämon); jetzt auch ⇓ "S205" sportsprachlich ›losspurten‹. Anders, noch mit deutlichem Hervortreten der ursprünglichen Bedeutung von an in sprachwissenschaftlicher Ausdrucksweise: ein Suffix tritt an.
2 Mit von an abhängigem Akkusativ ›auf einen zutreten‹ (veraltet): der Herzog tritt sie an (Lessing); er trat die junge Dirne freundlich an (Musäus); um den Landesherren anzutreten (H. v.Kleist); unterstand er sich, dich auf offener Straße anzutreten (W.Alexis); Burleigh und Raleigh treten sie daher um Erlaubnis an (wie angehen) (Lessing); uneigentlich rasch tritt der Tod den Menschen an (A222 Friedrich Schiller, Tell 4,3); wie er die Frau dort liegen sah, trat ihn noch einmal der Gedanke an (O.Ludwig). Allgemein üblich
3 ›anfangen‹ (frühnhd.) eine Stelle, ein Amt, die Regierung, eine Reise, einen Urlaub, einen Landaufenthalt, eine Strafe antreten u. dgl.; ferner eine Erbschaft, den Beweis für etwas antreten. Zu antreten(3) frühneuhochdeutsch
Antritt einer Reise, eines Amtes usw., sportsprachlich ›beschleunigender Spurt‹ zu antreten(1). Zusammensetzungen: Antrittsschmaus, Antrittspredigt, Antrittsrede (L004 Johann Christoph Adelung), Antrittsvisite, Antrittsbesuch, Antrittsvorlesung (1863; L060 2DWb) usw.