Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Anspruch
(mhd. )1 früh ⇓ "S181" rechtssprachlich ›rechtlich begründete Forderung‹, zu ↑ "ansprechen"(1.2), so in Rentenanspruch, Urlaubsanspruch, Entschädigungsanspruch;
2 dann allgemeiner ›Forderung (einer Leistung)‹. Die Person wird heute mit an, die Sache mit auf angeschlossen; (1) wie (2) vielfach in festen Verbindungen: einen Anspruch haben, erheben, Ansprüche stellen; im 18. Jahrhundert auch Anspruch haben, machen an: alle menschen haben … gleiche ansprüche an den gebrauch ihrer kräfte(Wieland; L109 Moriz Heyne); ich bitte … wieder Anspruch an Ihre Gefälligkeit machen zu dürfen (L092 GoeWb); Einen, oder eine Sache in Anspruch nehmen, d. i. gerichtliche Anforderung darauf machen (L003 Johann Christoph Adelung 1774), dann abgeschwächt im Sinne von "ansprechen"(1.1), vgl. jmds. Güte, Freundschaft in Anspruch nehmen, inzwischen allgemein ›erfordernalle Kräfte, drei Tage in Anspruch nehmen. Neue Zusammensetzungen Anspruchsniveau (aus der ⇓ "S180" Psychologie; vgl. L138 HWbPh), Anspruchsdenken.
anspruchslosgenügsam, bescheiden‹, bei Wieland, auch A075 Johann Wolfgang von Goethe anspruchlos: kunst- und anspruchlos [Variante: anspruchslos] (Dichtung und Wahrheit; 26,110,12), Gegensatz
anspruchsvoll L033 Joachim Heinrich Campe 1807, bei Goethe u. a. anspruchreich. anspruchsreich. Eine junge Bildung ist
beanspruchen, L059 DWb1854 ohne Beleg.
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