Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
anreden
(mhd. ) frühneuhochdeutsch auch in ⇓ "S181" rechtssprachlicher Bedeutung, vgl. noch L003 Johann Christoph Adelung 1774 ›zur Rede stellen, belangen‹; heute z. B. jmdn. mit du anreden. Anrede
1 von der Reformationszeit bis ins 19. Jahrhundert ›Anspracheeine kurze, öffentliche Anrede halten(G.Keller; L337 WdG),
2 seit dem Barock besonders auf die Titulatur im Briefkopf u.ä. bezogen, doch auch auf mündlichen Verkehr: meine Anrede mußte ihn [Herder] überzeugen, daß ich ihn kenne (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Dichtung und Wahrheit 10; 27,303,18).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: anreden