Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
anmaßen
mhd. anemazen, zu "Maß". Ursprünglich sich (Akkusativ) eines Dinges anmaßenetwas als sich angemessen erkennen, für sich in Anspruch nehmen‹, auch geradezu ›sich einer Sache bemächtigen‹, schon mittelhochdeutsch mit dem Nebensinn, daß dieser Anspruch nicht berechtigt ist. Daneben tritt seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts die Konstruktion mit Dativ der Person und Akkusativ der Sache ein; der Gegenstand kann außerdem durch den Infinitiv mit zuausgedrückt werden: sich ihrer liegenden und fahrenden Habe anzumaßen (›sie in Besitz zu nehmen‹) (Musäus); ich will mich keines Ruhms anmaßen (Schiller); du maßest dich an, mir Ehrfurcht abzufordern (Schiller); wo der Soldat sein angeborenes Recht sich anmaßt (Goethe); was maßest du dir an, mir falsch Orakel … zu verkündigen (A222 Friedrich Schiller, Jungfrau 3,9). Das Partizip angemaßtzu Unrecht beansprucht‹ der jüngeren Konstruktion entsprechend: kein angemaßtes Recht(Lessing); früher auch jeder angemaßte (›vorgebliche‹) Kenner (Lessing); mein angemaßter Richter(I.Kant).anmaßend Partizipialadjektiv ›überheblich‹ (L092 GoeWb). Früher (noch Fontane; L337 WdG) anmaßlich im Sinne von anmaßend (bei einer anmaßlichen und grillenhaften Jugend Goethe) bzw. im Sinne von angemaßt: mit einer nur anmaßlichen Würde (Goethe); wo er die Menge und die anmaßlichen Kenner blendet (Tieck).
Anmaßung (1474; L072 Frühnhd.Wb.), z. B. Amtsanmaßung.
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