Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
ankündigen
⇓ "S210" dafür frühneuhochdeutsch und noch bis ins 19. Jahrhundert ankünden »einem feyerlich bekannt machen, feyerlich ansagen« (L004 Johann Christoph Adelung), insofern »edler und dichterischer als ankündigen« (L059 DWb): ach wer bin ich, dasz gott den fürchterlichsten der tode anzukünden mich sendet? (Klopstock; L059 DWb);1 seit dem 17. Jahrhundert (L308 Kaspar Stieler 1691) in der Bedeutung ›jmdm. mitteilen (und sich ausdrücklich darauf festlegen), daß ein(vom Sprecher oder von Dritten verursachtes) Ereignis in der Zukunft stattfinden wird‹: kündiget ihnen ihres ungehorsames willen den tod an (1654 Olearius; L059 DWb); ich kündige Dir [Münchhausen] hiemit Krieg und Fehde an (Immermann; L337 WdG); daraus
2 übertragen ›(ein bevorstehendes Ereignis oder eine künftige Entwicklung) durch Anzeichen erkennen lassen‹: Wenn sie den frohen Abendstern segnen, der das Ende ihrer Arbeit ankündigt(Dusch; L004 Johann Christoph Adelung); Man liebt an dem Madchen was es ist, und an dem Jungling was er ankundigt(A074 Johann Wolfgang von Goethe 26,255 LH); in dieser Bedeutung auch reflexiv: Neapel … kundigt sich froh, frei und lebhaft an(A074 Johann Wolfgang von Goethe 28,15 LH); auch in der Nebenbedeutung ›seine bevorstehende Ankunft mitteilen‹: Soret … Kündigte den Prinzen auf Nachmittag und sich selbst auf'n Abend an (L092 GoeWb); dazu
Ankündigung
1 ›Mitteilung eines künftigen Ereignisses‹: ankündigung des wechsels (Rabener; L059 DWb);
2 ›Vermittlung durch Anzeichen, Offenbarung‹: diese ankündigung gottes selbst geschieht nun durch das übernatürliche in uns (Fichte; L059 DWb).
⇓ "S210" dafür frühneuhochdeutsch und noch bis ins 19. Jahrhundert ankünden »einem feyerlich bekannt machen, feyerlich ansagen« (L004 Johann Christoph Adelung), insofern »edler und dichterischer als ankündigen« (L059 DWb): ach wer bin ich, dasz gott den fürchterlichsten der tode anzukünden mich sendet? (Klopstock; L059 DWb);1 seit dem 17. Jahrhundert (L308 Kaspar Stieler 1691) in der Bedeutung ›jmdm. mitteilen (und sich ausdrücklich darauf festlegen), daß ein(vom Sprecher oder von Dritten verursachtes) Ereignis in der Zukunft stattfinden wird‹: kündiget ihnen ihres ungehorsames willen den tod an (1654 Olearius; L059 DWb); ich kündige Dir [Münchhausen] hiemit Krieg und Fehde an (Immermann; L337 WdG); daraus
2 übertragen ›(ein bevorstehendes Ereignis oder eine künftige Entwicklung) durch Anzeichen erkennen lassen‹: Wenn sie den frohen Abendstern segnen, der das Ende ihrer Arbeit ankündigt(Dusch; L004 Johann Christoph Adelung); Man liebt an dem Madchen was es ist, und an dem Jungling was er ankundigt(A074 Johann Wolfgang von Goethe 26,255 LH); in dieser Bedeutung auch reflexiv: Neapel … kundigt sich froh, frei und lebhaft an(A074 Johann Wolfgang von Goethe 28,15 LH); auch in der Nebenbedeutung ›seine bevorstehende Ankunft mitteilen‹: Soret … Kündigte den Prinzen auf Nachmittag und sich selbst auf'n Abend an (L092 GoeWb); dazu
Ankündigung
1 ›Mitteilung eines künftigen Ereignisses‹: ankündigung des wechsels (Rabener; L059 DWb);
2 ›Vermittlung durch Anzeichen, Offenbarung‹: diese ankündigung gottes selbst geschieht nun durch das übernatürliche in uns (Fichte; L059 DWb).