Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
anklagen
(mhd. ) Verdeutlichung von "klagen" (↑ "Klage") in ⇓ "S181" rechtlicher Bedeutung, auch allgemeiner ›bezichtigen, verantwortlich machen‹: Vergebens klagen wir Menschen uns selbst, vergebens das Schicksal an! (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Lehrjahre 23,305,20); dazu um 1300 (L046 DRWb) rechtssprachlichAnklage und
Ankläger;
Angeklagter 16. Jahrhundert, älter anklagter.
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