Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
anhängen
ahd. anahahan, vgl. zur Formentwicklung ↑ "hängen";1 transitiv übertragen jmdm. etwas anhängen ›Übles nachsagen‹ Jedem hängt er was an und jeder fürchtet den Schaden (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Reineke Fuchs X,477), älter mit konkreterem Objekt: Vnd schlug seine Feinde im Hindern / Vnd henget jnen eine ewige Schande an (A180 Martin Luther, Psalm 78,66); zum Brauch vgl. L140 HWDA1,437f.;
2 frühnhd. ›(einem Schriftstück) hinzufügen‹.
3 Intransitiv ›zugetan, ergeben sein‹ (14. Jahrhundert; L072 Frühnhd.Wb.). Zu anhängen(2) und (3)
Anhang, frühnhd.
1 ›Zusatz‹, nach lat. appendix, und schon mhd.
2 ›Gefolge, Anhängerschaft‹; jünger ›Verwandtschaft, Angehörige‹ (14. Jahrhundert), erst um 1900 speziell mit/ ohne Anhang ›mit / ohne Kind‹.
Anhängsel ›unbedeutende Beigabe‹, von Personen (1679; L060 2DWb) und Sachen;
Anhänger z. B. an der Kette eines Autos, auch ›wer einer Person oder Sache zugetan ist‹ (15. Jahrhundert), Kollektivum Anhängerschaft (L059 DWb).
anhänglich (15. Jahrhundert) ›treu, zugetan‹, bei Goethe nach 1815 häufig im Briefschluß, z. B. anhänglichst Goethe (L092 GoeWb); dazu
Anhänglichkeit: Es ist rührend mit anzusehen, welche Anhänglichkeit die akademische Jugend dem wahnsinnigen Dichter in Tübingen [Hölderlin] bewahrt hat (Herwegh, Ein Verschollener).
anhängig auch ›zugehörig, verbunden‹ (von Sachen), so noch E.T.A.Hoffmann: ob ich mich wohl auf menschliche Figuren und auf alles, was dem anhängig, verstehe; heute nur ⇓ "S181" juristisch von einem Verfahren ›schwebend, noch unentschieden‹ (so seit dem 15. Jahrhundert).
ahd. anahahan, vgl. zur Formentwicklung ↑ "hängen";1 transitiv übertragen jmdm. etwas anhängen ›Übles nachsagen‹ Jedem hängt er was an und jeder fürchtet den Schaden (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Reineke Fuchs X,477), älter mit konkreterem Objekt: Vnd schlug seine Feinde im Hindern / Vnd henget jnen eine ewige Schande an (A180 Martin Luther, Psalm 78,66); zum Brauch vgl. L140 HWDA1,437f.;
2 frühnhd. ›(einem Schriftstück) hinzufügen‹.
3 Intransitiv ›zugetan, ergeben sein‹ (14. Jahrhundert; L072 Frühnhd.Wb.). Zu anhängen(2) und (3)
Anhang, frühnhd.
1 ›Zusatz‹, nach lat. appendix, und schon mhd.
2 ›Gefolge, Anhängerschaft‹; jünger ›Verwandtschaft, Angehörige‹ (14. Jahrhundert), erst um 1900 speziell mit/ ohne Anhang ›mit / ohne Kind‹.
Anhängsel ›unbedeutende Beigabe‹, von Personen (1679; L060 2DWb) und Sachen;
Anhänger z. B. an der Kette eines Autos, auch ›wer einer Person oder Sache zugetan ist‹ (15. Jahrhundert), Kollektivum Anhängerschaft (L059 DWb).
anhänglich (15. Jahrhundert) ›treu, zugetan‹, bei Goethe nach 1815 häufig im Briefschluß, z. B. anhänglichst Goethe (L092 GoeWb); dazu
Anhänglichkeit: Es ist rührend mit anzusehen, welche Anhänglichkeit die akademische Jugend dem wahnsinnigen Dichter in Tübingen [Hölderlin] bewahrt hat (Herwegh, Ein Verschollener).
anhängig auch ›zugehörig, verbunden‹ (von Sachen), so noch E.T.A.Hoffmann: ob ich mich wohl auf menschliche Figuren und auf alles, was dem anhängig, verstehe; heute nur ⇓ "S181" juristisch von einem Verfahren ›schwebend, noch unentschieden‹ (so seit dem 15. Jahrhundert).